08.06.2021 – Den nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Kreditinstitute gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 GwG stehen nun Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) der BaFin zum Geldwäschegesetz zur Verfügung.
Die Hinweise sollen Kreditinstitute bei der Umsetzung der Sorgfaltspflichten unterstützen und konkretisieren die gesetzlichen Vorschriften. Vor dem Hintergrund der Geldwäscheskandale einzelner Großbanken nehmen die Ausführungen in den AuA zu Korrespondenzbankbeziehungen und Monitoringsystemen einen maßgeblichen Teil ein.
Verpflichtete aus dem Nichtfinanzsektor (Güterhändler, Immobilienmakler) sei die Lektüre der AuA ebenfalls empfohlen, da diese Ausführungen zu der Ermittlung der Herkunft der Vermögenswerte bei Bartransaktionen sowie Hinweise zu Immobilientransaktionen enthalten und damit wertvolle Rückschlüsse für das eigene Tagesgeschäft liefern.