Skip to main content
+49 (0) 721 98 96 380
info@geldwaeschebeauftragter.com
Geldwäschebeauftragter Blick nach oben vor einem Hochhaus
BaFin: Auslegungs- und Anwendungshinweise für Kreditinstitute veröffentlicht 
08.06.2021 – Den nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Kreditinstitute gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 GwG stehen nun Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) der BaFin zum Geldwäschegesetz zur Verfügung.

Die Hinweise sollen Kreditinstitute bei der Umsetzung der Sorgfaltspflichten unterstützen und konkretisieren die gesetzlichen Vorschriften. Vor dem Hintergrund der Geldwäscheskandale einzelner Großbanken nehmen die Ausführungen in den AuA zu Korrespondenzbankbeziehungen und Monitoringsystemen einen maßgeblichen Teil ein. 

Verpflichtete aus dem Nichtfinanzsektor (Güterhändler, Immobilienmakler) sei die Lektüre der AuA ebenfalls empfohlen, da diese Ausführungen zu der Ermittlung der Herkunft der Vermögenswerte bei Bartransaktionen sowie Hinweise zu Immobilientransaktionen enthalten und damit wertvolle Rückschlüsse für das eigene Tagesgeschäft liefern. 



Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an:

+49 (0) 721 98 96 380


Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice:

Den Überblick behalten:

Synopse Geldwäschegesetz
2017 – 2020
Synopse Geldwäschegesetz
2020 – 2021
Abkürzungsverzeichnis
04/2022