Die Hinweise sollen Kreditinstitute bei der Umsetzung der Sorgfaltspflichten unterstützen und konkretisieren die gesetzlichen Vorschriften. Vor dem Hintergrund der Geldwäscheskandale einzelner Großbanken nehmen die Ausführungen in den AuA zu Korrespondenzbankbeziehungen und Monitoringsystemen einen maßgeblichen Teil ein.
Verpflichtete aus dem Nichtfinanzsektor (Güterhändler, Immobilienmakler) sei die Lektüre der AuA ebenfalls empfohlen, da diese Ausführungen zu der Ermittlung der Herkunft der Vermögenswerte bei Bartransaktionen sowie Hinweise zu Immobilientransaktionen enthalten und damit wertvolle Rückschlüsse für das eigene Tagesgeschäft liefern.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge