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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
BaFin – Bericht über Meldepflichten zu Auslagerungen
06.05.2024 – Seit November 2022 sind die von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen des Finanzsektors verpflichtet, wesentliche Auslagerungen sowie Veränderungen dazu zu melden.

Grundlage dafür waren neu erlassene bzw. angepasste Anzeigenverordnungen für das Kreditwesen (KWGAnzV), für Zahlungsdienstleister (ZAGAnzV), für Versicherungsunternehmen (VersAusgl-AnzV), für Kapitalanlagegesellschaften (KAGBAuslAnzV) sowie für Wertpapierinstitute (WpI-AnzV). Nun hat die Aufsichtsbehörde erstmals über die Erkenntnisse aus den neuen Meldepflichten berichtet.

Angezeigt werden müssen die Absicht und der Vollzug von wesentlichen Auslagerungen sowie wesentliche Änderungen und schwerwiegende Vorfälle im Rahmen von Auslagerungen. Seit Ende 2022 sind von rund 1.900 beaufsichtigten Unternehmen insgesamt über 20.000 Meldungen bei der Aufsicht eingegangen, fast alle davon neue Auslagerungen. Während Wertpapierinstitute und Versicherer sowie Finanzdienstleister durchschnittlich 3-4 Auslagerungen pro Institut melden, bewegen sich die Auslagerungen bei Kreditinstituten bei durchschnittlich 9 und bei KAG’s sogar durchschnittlich bei über 40 Auslagerungen.

Die BaFin wertet diese Meldungen auch im Hinblick darauf aus, ob es Konzentrationen und Verflechtungen zwischen den Dienstleistern gibt, auf die Tätigkeiten ausgelagert werden. In speziellen Netzwerkgraphen können die daraus resultierenden Abhängigkeiten sichtbar gemacht werden. Stark treten sie innerhalb der Bankenverbünde auf, aber es gibt auch Dienstleister, die für verschiedene Finanzunternehmen tätig sind. Dass mehr als die Hälfte der Unternehmen, die Tätigkeiten ausgelagert haben, davon ausgeht, diese nicht mehr selber erbringen zu können, zeigt die Abhängigkeit.

Um dieser Abhängigkeit zu begegnen, sind die Unternehmen auch zu sog. Vorfallsmeldungen verpflichtet, die nicht über das allgemeine Meldeportal MVP sondern direkt als Excel-Template per E-Mail an die BaFin gemeldet werden müssen. Darunter fallen z.B. Unterbrechungen der Leistungserbringung sowie Sicherheitsvorfälle beim auslagernden Unternehmen – eine nicht abschließende Auflistung enthalten die jeweils relevanten Anzeige-Verordnungen. Solche Meldungen konnten in der Vergangenheit schon erfolgreich von der Aufsicht genutzt werden, um andere Institute, die an den gleichen Dienstleister Tätigkeiten ausgelagert hatten, unverzüglich zu informieren und vorzuwarnen.

Praxistipp:
Damit die Meldungen zu Auslagerungen künftig eine noch bessere Qualität aufweisen, hat die BaFin ihre Hinweise zur Einreichung von Auslagerungsanzeigen im MVP-Fachverfahren kürzlich ergänzt. Bitte beachten Sie als verpflichtetes Institut die für Ihre Branche maßgeblichen Hinweise. Die entsprechenden Links finden Sie unten.


Bericht der BaFin

Ausfüllhilfe KAG

Ausfüllhilfe Kreditinstitute

Ausfüllhilfe Versicherer

Ausfüllhilfe Wertpapier-Institute

Ausfüllhilfe Zahlungsdienstleister


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