Aus Sorge, dass die Deutsche Bank die erheblichen Schwachstellen, die das Institut bei der Geldwäschebekämpfung hat, nicht fristgerecht in den Griff bekommt, hat die Aufsicht nun für diesen Fall Zwangsgelder angedroht. Damit setzt die BaFin ihren Kurs konsequent weiter fort, der mit der – bundesweit erstmaligen – Einsetzung eines Sonderbeauftragten im Jahr 2018 seinen Anfang nahm. Dessen Mandat wurde 2021 erweitert und verlängert, aber anscheinend hat dies noch nicht gereicht. Obwohl die Deutsche Bank seit Jahren hohe Millionenbeträge in die Bekämpfung von Geldwäsche gesteckt hat, scheint nicht gewährleistet, dass die aufgesetzten Projekte zur Beseitigung der Missstände wie geplant bis Mitte 2023 abgeschlossen werden können.
Praxistipp:
Egal ob als verpflichtetes Unternehmen im Finanzbereich oder im Nichtfinanzsektor – die Aufsichtsbehörden kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften zur Geldwäscheprävention inzwischen wesentlich intensiver. Wenn Sie für Ihr Unternehmen durch einen unabhängigen Experten prüfen lassen wollen, ob Sie gut genug aufgestellt sind bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, sprechen Sie uns gerne an.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge