11.11.2022 – Seit mindestens 2018 ist das größte deutsche Kreditinstitut in den Schlagzeilen, weil die Geldwäscheprävention nicht so funktioniert, wie sie sollte. Nun hat die Aufsicht den Druck verschärft.
Aus Sorge, dass die Deutsche Bank die erheblichen Schwachstellen, die das Institut bei der Geldwäschebekämpfung hat, nicht fristgerecht in den Griff bekommt, hat die Aufsicht nun für diesen Fall Zwangsgelder angedroht. Damit setzt die BaFin ihren Kurs konsequent weiter fort, der mit der – bundesweit erstmaligen – Einsetzung eines Sonderbeauftragten im Jahr 2018 seinen Anfang nahm. Dessen Mandat wurde 2021 erweitert und verlängert, aber anscheinend hat dies noch nicht gereicht. Obwohl die Deutsche Bank seit Jahren hohe Millionenbeträge in die Bekämpfung von Geldwäsche gesteckt hat, scheint nicht gewährleistet, dass die aufgesetzten Projekte zur Beseitigung der Missstände wie geplant bis Mitte 2023 abgeschlossen werden können.
Praxistipp:
Egal ob als verpflichtetes Unternehmen im Finanzbereich oder im Nichtfinanzsektor – die Aufsichtsbehörden kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften zur Geldwäscheprävention inzwischen wesentlich intensiver. Wenn Sie für Ihr Unternehmen durch einen unabhängigen Experten prüfen lassen wollen, ob Sie gut genug aufgestellt sind bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, sprechen Sie uns gerne an.