
BaFin: Für überarbeitete Auslegungshinweise zum Verdachtsmeldewesen (§ 11 GwG) gilt Umsetzungsfrist bis zum 30.04.2014
Für überarbeitete Auslegungshinweise zum Verdachtsmeldewesen (§ 11 GwG) gilt Umsetzungsfrist bis zum 30.04.2014 “ />
BaFin: Für überarbeitete Auslegungshinweise zum Verdachtsmeldewesen (§ 11 GwG) gilt Umsetzungsfrist bis zum 30.04.2014
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Januar 2014 überarbeitete Auslegungshinweise zur Handhabung des Verdachtsmeldewesens nach § 11 GwG veröffentlicht. Wir haben darüber bereits berichtet. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in einem aktuellen Rundschreiben 1/2014 (GW 1-GW 2001-2008/0003) darauf hingewiesen, dass diese überarbeiteten Auslegungshinweise der Verwaltungspraxis der BaFin entsprächen und daher bis zum 30.04.2014 von den Verpflichteten umgesetzt werden müssen.
Unsere Leistungen
Wir bieten:
-
Schulung zur Geldwäscheprävention
-
Seminare / Workshops / Vorträge
-
Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
Wir beraten bei:
-
Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
-
Erstellung von Verdachtsmeldungen
-
Kommunikation mit Behörden
Rufen Sie uns kostenlos
und unverbindlich an:
(+49) 721 9896380
Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice: