03.08.2021 – Die BaFin als Aufsichtsbehörde für Banken, Finanzdienstleister, Versicherer und für den Wertpapierhandel hebt einen Großteil ihrer Rundschreiben auf, mit der sie in der Vergangenheit im Bereich der Geldwäscheprävention die rechtlichen Verpflichtungen für die unter ihrer Aufsicht stehenden Verpflichteten präzisiert hat.
Die BaFin begründet ihren Schritt, einige ihrer Rundschreiben aufzuheben, damit, eine Inventur der von ihr herausgegebenen Rundschreiben durchgeführt zu haben. Zum Zwecke der Klarstellung sowie vor dem Hintergrund der von ihr veröffentlichten “Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz” sowie “Besonderer Teil Versicherungsunternehmen” und “Besonderer Teil Kreditinstitute” seien einige Rundschreiben inhaltlich überholt.
Die Rundschreiben, die aufgehoben worden sind sowie die Rundschreiben, die nach wie vor gültig bleiben, sind in einer Anlage zum Rundschreiben 09/2021 (GW) vom 30.07.2021 zusammengefasst.