Die BaFin begründet ihren Schritt, einige ihrer Rundschreiben aufzuheben, damit, eine Inventur der von ihr herausgegebenen Rundschreiben durchgeführt zu haben. Zum Zwecke der Klarstellung sowie vor dem Hintergrund der von ihr veröffentlichten “Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz” sowie “Besonderer Teil Versicherungsunternehmen” und “Besonderer Teil Kreditinstitute” seien einige Rundschreiben inhaltlich überholt.
Die Rundschreiben, die aufgehoben worden sind sowie die Rundschreiben, die nach wie vor gültig bleiben, sind in einer Anlage zum Rundschreiben 09/2021 (GW) vom 30.07.2021 zusammengefasst.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge