Bei registrierungspflichtigen Kapitalverwaltungsgesellschaften und kleinen/mittleren Wertpapierinstituten sind die Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung auch verpflichtet, die Einhaltung der Bestimmungen des Geldwäschegesetzes zu überprüfen. Dazu will die BaFin entsprechende Erfassungsbögen zu den Prüfpflichten zur verbindlichen Nutzung vorgeben. Die entsprechenden Verordnungen zur Änderung der KAPrüfV sowie der WplPrüfBV müssen jedoch noch umgesetzt werden. Um dennoch schon für die laufenden Jahresabschlussprüfungen möglichst belastbare Informationen über die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Pflichten zu erhalten hat die BaFin den Wirtschaftsprüferkammern vorläufige Erfassungsbögen zur Verfügung gestellt.
Praxistipp:
Sofern die Jahresabschlussprüfung in Ihrem Unternehmen noch nicht abgeschlossen ist, sollten Sie die Erfassungsbögen nutzen, um auf die Fragen der Wirtschaftsprüfer vorbereitet zu sein. Eine vollständige und aktualisierte Risikoanalyse für Ihr Unternehmen bildet dabei selbstverständlich die Basis. Gefordert werden allerdings auch detaillierte Zahlenangaben z.B. zur Anzahl von Kunden aus Drittstaaten oder mit Status als politisch exponierte Person. Ein eigener Prüfungsabschnitt widmet sich der Durchführung der internen Sicherungsmaßnahmen.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung benötigen.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge