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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe

BaFin informiert über aktuelle Regulierungsthemen

19.02.2024 – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informiert über aktuelle aufsichtliche Themen hinsichtlich der Geldwäscheprävention. Im Folgenden soll ein kleiner Überblick darüber gegeben werden.

Besonders nimmt die BaFin die anstehenden regulatorische Veränderungen und Entwicklungen ins Blickfeld. Die größten Veränderungen kommen wohl aus Europa. So plant die Europäische Union eines neues AML-Paket. Enthalten sein sollen eine neue Geldwäsche Verordnung und eine neue Geldwäsche Richtlinie. Eine Verordnung gilt in den Mitgliedsstaaten unmittelbar, so dass die Verpflichteten frühzeitig die anstehenden Neuerungen analysieren sollten. Nur so kann eine rechtzeitige Umsetzung in die unternehmerische Compliance gewährleistet werden. Die Neuerungen betreffen zudem nicht nur die gegenwärtigen Verpflichteten, sondern auch künftige Verpflichtete. So plant die EU den Verpflichtetenkreis auszuweiten. Betroffen sein werden neben den Anbietern von Kryptowerten auch Profifußballvereine.

Durch die geplante neue Geldwäsche-Richtlinie wird es zu einer ganzen Reihe von Änderungen im nationalen Recht kommen. Denn Richtlinien müssen in nationales Recht umgesetzt werden, da sie grundsätzlich nicht unmittelbar wirken.

Auch von Seiten der deutschen Gesetzgebung stehen einige Neuerungen an. So wurde kürzlich der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz – FKBG) vorgelegt. In Folge dieses Gesetzes soll die Geldwäscheprävention in Deutschland neu aufgestellt werden. Wichtigster Bestandteil davon wird wohl die Gründung einer neuen Behörde sein, welche die bisherige Financial Intelligence Unit (FIU) ablöst und darüber hinaus noch über weitreichende Kompetenzen verfügen soll.

Ein weiteres Thema für die BaFin ist die aufsichtliche Begleitung der Verpflichteten. So werden wiederkehrende Auslegungsfragen behandelt. Dazu gehören Fragen rund um Herkunftsnachweise, die Sperrfrist nach § 46 GwG, die Identifizierung von Minderjährigen und der Umgang mit Rechtsanwaltssammelkonten.

Eine bedeutende Ankündigung ist zudem die geplante Aktualisierung der Auslegungs- und Anwendungshinweise. Die letzte, derzeit gültige, Version stammt bereits aus dem Jahr 2021, so dass Verpflichtete mit einigen neuen Erkenntnissen rechnen dürfen. Die Fertigstellung und Veröffentlichung wird für das vierte Quartal 2024 angekündigt.


Den kompletten Bericht der BaFin finden Sie >>hier.

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