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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
BaFin mit Geldwäscheprävention bei deutscher Bank noch nicht zufrieden
22.02.2024 – Schon seit längerem steht die Deutsche Bank wegen Mängeln bei der Geldwäscheprävention unter Beobachtung der BaFin. Da die Mängel noch immer nicht vollständig behoben sind, wurden von der Aufsicht nun harte Maßnahmen ergriffen.

Bereits im September 2018 wurde durch die Aufsichtsbehörde ein Sonderbeauftragter bei der Deutschen Bank eingesetzt – eine der härtesten Maßnahmen, kostet sie doch einen bisherigen ranghohen Verantwortlichen den Job und unterstellt das Kreditinstitut in diesem Bereich unmittelbar der BaFin. Auch wenn zwischenzeitlich Fortschritte erzielt wurden, ist die BaFin offensichtlich mit den Resultaten noch nicht zufrieden.

Deshalb wurde einerseits das an sich auslaufende Mandat des Sonderbeauftragten bis zunächst Ende Oktober 2024 verlängert. Gleichzeitig wurde ein verbindlicher Terminplan ausgearbeitet, in dessen Rahmen die noch offenen Punkte endgültig behoben werden sollen. Dabei geht es insbesondere um Verbesserungen im Transaktionsmonitoring, einem EDV-System, mit dessen Hilfe Kreditinstitute Geschäftsbeziehungen und einzelne Transaktionen überwachen, um solche zu erkennen, die im Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verdächtig erscheinen. Diese werden dann an die FIU gemeldet.

Für den Fall der Nichtumsetzung wurden der Deutschen Bank erneut Zwangsgelder angedroht, dies war auch schon in der Vergangenheit erfolgt. Obwohl das Institut seit Jahren über 1.000 Mitarbeitende im Bereich der Geldwäscheprävention beschäftigt und versicherter, auch „weiter eng mit der BaFin zusammenzuarbeiten und die nötigen Ressourcen einzusetzen“ kommt die Deutsche Bank nicht so voran, wie erwartet – dass hat sie in den letzten Jahren allein schon Bußgelder in Höhe von fast 30 Millionen Euro gekostet.

Insofern sollten alle Verpflichteten bedenken – die Kosten der Nichtcompliance mit den Geldwäschevorschriften sind i.d.R. deutlich höher als der Aufwand zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten.



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