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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
BaFin: Risikoanalyse als Kernstück der Prävention
04.01.2024 – In ihrem Vortrag auf der BaFin-Fachtagung zur Geldwäschepräven-tion betonte die zuständige Exekutivdirektorin, Frau Rodolphe, die grundlegende Bedeutung der unternehmensindividuellen Risikoanalyse als Basis der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Anfang Dezember fand in Bonn wieder die jährliche Fachtagung zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung statt. Neben Fachvorträgen zur Aufsicht über Kryptodienstleister und den Aufsichtserfahrungen der BaFin in den Sektoren Banken, Versicherungen und Wertpapierbereich (s. eigenen Artikel) gab es einen Vortrag der FIU zu den Herausforderungen im Verdachtsmeldewesen – dazu liegen allerdings leider keine Vortragsunterlagen vor. Abgerundet wurde die Veranstaltung durch eine Paneldiskussion mit Vertretern des Bundeskriminalamtes, von PriceWaterhouseCoopers, der N26 Bank AG und der KfW sowie einer Fragerunde an die Referierenden.

In ihrer Keynote hob Birgit Rodolphe vor allem die zentrale Bedeutung eines wirksamen Risikomanagements hervor, dass in der Analyse der unternehmensbezogenen Risiken sowie der Ableitung angemessener Sicherungsmaßnahmen sowie deren Umsetzung bestehe. Sie wies darauf hin, dass es essenziell ist, die Risiken der jeweiligen Kunden, Produkte und Transaktionen genau zu kennen. Ebenso seien die geographischen Risiken und die Risiken des jeweiligen Vertriebskanals zu berücksichtigen. Insbesondere wies sie – nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Terrorangriffs der Hamas auf Israel – darauf hin, dass die Prävention von Terrorismusfinanzierung sowohl für den KYC-Prozess wie für das Screening von Transaktionen stärker berücksichtigt werden müsse.

Hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Korrespondenzbanken zog sie ein klares Fazit – ausreichende Informationen über den jeweiligen Respondenten und sein Sitzland seien unabdingbar, um die Art der Geschäftstätigkeit zu verstehen und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Im Zweifel sollten sich Institute lieber von ihren Respondenten trennen, da das Reputationsrisiko für sie extrem hoch sei.

Abschließend wies die Exekutivdirektorin der BaFin darauf hin, dass die Aufsichtspraxis der BaFin immer wieder Defizite bei Auslagerungen z.B. von Präventionsmaßnahmen gezeigt hätten. Die Institute seien trotz Auslagerung in der letztlichen Verantwortung und sollten die Auslagerung überwachen, um sicherzustellen, dass die Leistungen in der gewünschten (und zuvor definierten) Qualität erbracht würden. Dazu seien konkrete Vorgaben für den Dienstleister sowie die Überprüfung vor Ort, wie die ausgelagerten Tätigkeiten durchgeführt würden, erforderlich.

Praxistipp:

Für Verpflichtete aus dem Aufsichtsbereich der BaFin empfiehlt es sich, die Ausführungen sehr genau zur Kenntnis zu nehmen und das eigene Risikomanagement daraufhin zu überprüfen, ob die von der Aufsicht monierten Punkte hinreichend berücksichtigt werden. Die einzelnen Fachvorträge finden Sie hier.
Wenn Sie hinsichtlich der Risikobewertung für Ihre Kunden Unterstützung suchen, können wir Ihnen aufsichtskonforme Mustervorlagen zur Verfügung stellen – sprechen Sie uns gerne an!


Die Unterlagen zu den Fachvorträgen finden Sie hier


Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

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