Skip to main content
+49 (0) 721 98 96 380
info@geldwaeschebeauftragter.com
Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
BaFin: Rundschreiben 6/2020 (GW) zu Hochrisiko-Staaten veröffentlicht
Auf Grundlage der EU- und FATF-Länderlisten veröffentlicht die BaFin ein Rundschreiben 06/2020 (GW) zum rechtskonformen Umgang mit Transaktionen mit Bezug zu Hochrisiko-Staaten.

Das Rundschreiben richtet sich an alle Verpflichteten , die der Aufsicht der BaFin unterliegen. Insbesondere Verpflichtete, die Geschäftsbeziehungen unterhalten oder Transaktionen durchführen mit Bezug zu  Nordkorea, Iran, Afghanistan, Bahamas, Barbados, Botswana, Ghana, Irak, Jamaika, Jemen, Kambodscha, Mauritius, Mongolei, Myanmar/Birma, Nicaragua, Pakistan, Panama, Simbabwe, Syrien, Trinidad und Tobago, Uganda und Vanuatu sowie Albanien, wird die Kenntnisnahme des Rundschreibens dringend empfohlen.



Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an:

+49 (0) 721 98 96 380


Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice:

Den Überblick behalten:

Synopse Geldwäschegesetz
2017 – 2020
Synopse Geldwäschegesetz
2020 – 2021
Abkürzungsverzeichnis
04/2022