Auf Grundlage der EU- und FATF-Länderlisten veröffentlicht die BaFin ein Rundschreiben 06/2020 (GW) zum rechtskonformen Umgang mit Transaktionen mit Bezug zu Hochrisiko-Staaten.
Das Rundschreiben richtet sich an alle Verpflichteten , die der Aufsicht der BaFin unterliegen. Insbesondere Verpflichtete, die Geschäftsbeziehungen unterhalten oder Transaktionen durchführen mit Bezug zu Nordkorea, Iran, Afghanistan, Bahamas, Barbados, Botswana, Ghana, Irak, Jamaika, Jemen, Kambodscha, Mauritius, Mongolei, Myanmar/Birma, Nicaragua, Pakistan, Panama, Simbabwe, Syrien, Trinidad und Tobago, Uganda und Vanuatu sowie Albanien, wird die Kenntnisnahme des Rundschreibens dringend empfohlen.