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Konferenzraum des Geldwäschebeauftragten
BaFin sieht sich bei Geldwäscheprävention noch lange nicht am Ziel
04.01.2023 – Im Dezember fand die inzwischen 5. BaFin-Fachtagung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung statt.

Die zuständige Exekutivdirektorin der BaFin, Birgit Rodolphe, sieht die Aufsicht auf einem guten Weg, sicherzustellen, dass das Finanzsystem nicht für Geldwäsche missbraucht wird. Aber sie sieht auch noch zahlreiche Herausforderungen, da die Anforderungen stetig steigen. Diese liegen nach ihrer Einschätzung auch im Bereich der Auslagerung entsprechender Präventionsmaßnahmen – hier sei es wichtig, die Qualität der Auslagerungsunternehmen sorgfältig zu prüfen. Aber auch die Präventionssysteme müssten mit der Geschäftsentwicklung Schritt halten – ein Thema, dem sicherlich einige Start-Ups und FinTech-Unternehmen zustimmen können, man denke nur an die Schwierigkeiten von N26. Rodolphe forderte die verpflichteten Unternehmen auch auf, die Stellen von Geldwäschebeauftragten und deren Mitarbeitenden attraktiver auszugestalten und für gute Schulungen zu sorgen. Denn gerade guter Nachwuchs sei bei Geldwäschebeauftragten rar. Dass die Regulierung zunehmend auf europäischer Ebene harmonisiert wird, mache nicht nur die bevorstehende Errichtung der AMLA (Anti Money Laundering Authority) als europaweiter Geldwäschepräventionsbehörde deutlich. Auch wenn die Anstrengungen für verpflichtete Unternehmen steigen und für manche eine Herausforderung darstellen, sollen die Verpflichteten durch ihre Präventionssysteme dazu beitragen, das Einschleusen von Geldern aus kriminellen Quellen in den normalen Wirtschaftskreislauf zu verhindern – dazu seien die verpflichtenden Verdachtsmeldungen an die FIU ein wichtiger Beitrag. 

Die Vorträge auf der Fachtagung beleuchteten darüber hinaus die Palette der derzeitigen aufsichtsrechtlichen Schwerpunkte – von aktuellen Entwicklungen im Kryptomarkt und der neuen Kryptowertetransferverordnung über eine Einschätzung des weltweit enorm verbreiteten Hawala-Banking bis zur „Aufsicht mit Biss“ und der Bestellung von Sonderbeauftragten als Instrument der Aufsicht. Eine Einordnung der Auswirkungen der FATF-Prüfung sowie zur geplanten neuen europäischen Aufsichtsbehörde AMLA sowie eine Podiumsdiskussion zur Problematik bei Auslagerung von wesentlichen Funktionen rundeten das Themenspektrum ab. 

Praxistipp: 

Die Vorträge der Tagung finden Sie hier. Da die BaFin ihre Aktivitäten im Bereich der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter verstärken wird, werden auch für Sie als verpflichtetes Unternehmen die Anforderungen zunehmen, sich rechtskonform aufzustellen. Wenn Sie in dieser Hinsicht Fragen haben oder die Aufstellung Ihres Unternehmens von einem sachkundigen, unabhängigen Dritten überprüfen lassen möchten, sprechen Sie uns gerne an. 


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