BaFin stellt Rundschreiben zu Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen zur Konsultation
Die BaFin hat den Entwurf eines Rundschreibens für einen angemessenen und risikoorientierten Umgang mit Virtuellen Währungen zur Konsultation gestellt. Der Entwurf des Rundschreibens empfiehlt unter anderem, die Herkunft der virtuellen Währungsbeträge beziehungsweise der für ihren Kauf eingesetzten finanziellen Mittel zu eruieren. Es stellt zudem zusätzliche Identifizierungsanforderungen und fordert die Institute auf zu prüfen, ob eine geldwäscherechtliche Verdachtsmeldung gemäß § 43 Absatz 1 Geldwäschegesetz (GwG) in Erwägung zu ziehen sei. Es liege in der Verantwortung der geldwäscherechtlich verpflichteten Institute, die Risiken, die mit Geschäften mit virtuellen Währungen einhergehen, zu bewerten und dafür geeignete und angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Die angesprochenen Kredit-, Finanzdienstleistungs-, Zahlungs- und E-Geld-Institute haben bis zum 19. November 2018 Gelegenheit, zum Rundschreiben Stellung zu nehmen.
(Quelle: Mitteilung der BaFin vom 18.10.2018, Rundschreiben „Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen – Hinweise für ein angemessenes risikoorientiertes Vorgehen“)
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