So berichtet das IT-Finanzmagazin aus einer Studie von Fenergo, dass die BaFin alleine im ersten Halbjahr 2024 Bußgelder in Höhe von mehr als 18 Mio. US-Dollar gegen diverse Banken verhängt habe (die Zahlen wurden aus Gründen der internationalen Vergleichbarkeit in Dollar umgerechnet). Dagegen hatte es im ganzen Jahr 2023 nur 235 TUSD an Bußgeldern gegeben. Alle hingen mit Verstößen gegen die Vorschriften des GwG zusammen.
Wer die Veröffentlichungen der BaFin nach § 57 GwG regelmäßig verfolgt, kann diesen Eindruck nachvollziehen – auch dort häufen sich die Fälle, in denen beaufsichtigte Unternehmen an den virtuellen Pranger gestellt werden. Dies entspricht voll und ganz der in den letzten Jahren immer wieder erklärten Strategie der Aufsicht, die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu einem ihrer Aufsichtsschwerpunkte zu machen.
Dieser Trend lässt sich dabei nicht nur in Deutschland beobachten, sondern weltweit hat sich die Zahl und Höhe der verhängten Bußgelder deutlich erhöht. Dabei wurden in letzter Zeit vermehrt Verstöße im Bereich von Krypto-Dienstleistern geahndet, über die auch die einschlägige Presse immer wieder berichtet hat. Dabei kam es zu Verstößen sowohl bei der Transaktionsüberwachung wie den Geldwäschevorschriften (z.B. KYC und PeP) und bei der Nicht- oder zu spät-Meldung verdächtiger Transaktionen.
Praxistipp:
Warten Sie nicht, bis die Aufsicht mögliche Missstände in ihrem Unternehmen durch Anfragen und Prüfungen aufzeigt und Ihr Unternehmen womöglich auch am Pranger steht. Handeln Sie proaktiv, in dem Sie ihre Risikoanalyse fortlaufend aktualisieren, ihre Sicherungsmaßnahmen an neue Gegebenheiten – ob auf Kundenseite, aufgrund technologischer Veränderungen oder durch eine andere regionale Schwerpunktsetzung – anpassen und Ihre Mitarbeitenden regelmäßig schulen. Wenn Sie in bei der Geldwäscheprävention einen kritischen Sparringspartner suchen, der Ihre unternehmensinternen Regelungen überprüft, sprechen Sie uns gerne an.
Den vollständigen Report von Fenergo finden Sie hier.
-
Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
-
Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
-
Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
-
Kommunikation mit Behörden
-
AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
-
Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
-
Seminare / Workshops / Vorträge