BaFin veröffentlicht aufsichtsrechtliche Mindestanforderung an die Geschäftsorganisation von kleinen Versicherungsunternehmen
Das von der BaFin veröffentlichte Rundschreiben richtet sich an kleine Versicherungsnternehmen i.S.d. § 211 VAG und enthält Hinweise zur Auslegung der Vorschriften über die Geschäftsorganisation im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Verantwortliche Geschäftsleiter erhalten mit diesem Rundschreiben wertvolle Hinweise für den Aufbau eines internen Risikomanagementsystems und damit für eine funktionierende Unternehmenscompliance. Diese Hinweise können auch als Anregung für die Umsetzung eines Geldwäsche-Risikomanagementsystems genutzt werden.