25.03.2022 – Die BaFin hat ein weiteres Rundschreiben zu Drittstaaten veröffentlicht, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen.
Effektive und den regulatorischen Anforderungen entsprechende Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Unternehmen und in den Instituten im Finanzsektor ist nur dann sichergestellt, wenn u.a. auch die jeweiligen Rundschreiben der BaFin berücksichtigt werden. Insoweit weisen wir auf ein aktuelles Rundschreiben 04/2022 (GW) hin, welches die BaFin am 24.03.2022 veröffentlicht hat. Dieses finden Sie unter anderem auch hier>>.