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Sanktionen, Finanzkriminalität, Geldwäsche
Bericht der FATF bescheinigt Deutschland Defizite bei der Bekämpfung von Geldwäsche
29.08.2022 – Die Financial Action Task Force (FATF) hat ihren Bericht zur im Frühjahr abgeschlossenen Länderprüfung in Deutschland veröffentlicht. Das Fazit ist gemischt – neben deutlichen Fortschritten in den letzten fünf Jahren gibt es noch erhebliche Defizite und dringenden Handlungsbedarf.

Entsprechen gemischt fällt das Echo in der bundesdeutschen Presse aus (eine Auswahl finden Sie unter den Links am Ende des Beitrags). Das liegt aber auch daran, dass der Bericht mit über 300 Seiten recht umfangreich ist und erst gerade veröffentlicht wurde. Die FATF ist eine zwischenstaatliche Institution und der Standardsetzer in Fragen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Über 180 Länder weltweit haben sich verpflichtet, die derzeit 40 Empfehlungen der FATF zu übernehmen. Wie gut diese Empfehlungen rechtlich umgesetzt werden und wie effektiv die einzelnen Mitgliedsländer dabei vorgehen wird in regelmäßigen Abständen überprüft. Fazit für Deutschland – die rechtliche Umsetzung ist weitestgehend erfolgt und vollständig oder weitgehend compliant; erhebliche Defizite bleiben hingegen bei der wirksamen Umsetzung der Gesetze in der Praxis – nur 4 Bereiche wurden als gut eingestuft, keiner als sehr gut, aber 7 Bereiche nur als mittelmäßig. 

Gelobt wird seitens der FATF die erhebliche Verbesserung des rechtlichen Rahmens in den letzten fünf Jahren einschließlich der Umsetzung des „neuen“ Geldwäschegesetzes 2017, den Möglichkeiten der Vermögensabschöpfung und der Aufbau eines Transparenzregisters. Auch die erfolgte Stärkung der FIU wird begrüßt 

Hauptkritikpunkte der FATF finden sich bei der strafrechtlichen Verfolgung der Geldwäsche-Verdachtsfälle, insbesondere der zu oft vorgefundenen Konzentration auf strafbare Vortaten sowie bei der nicht effektiven Umsetzung von Sanktionen, vor allem an/vor Wochenenden. Bemängelt wird auch die Zersplitterung und mangelhafte personelle Ausstattung der Aufsicht im Nicht-Finanzsektor sowie die im Verhältnis zur Zahl der Verpflichteten extrem geringe Anzahl an Verdachtsmeldungen. Dass fast einer Million verpflichteter Unternehmen keine tausend Aufseher – noch dazu verteilt auf 300 verschiedene Aufsicht führende Stellen – gegenüber stehen ist ein Armutszeugnis. Gefordert wird auch eine intensivere Beachtung der Risiken von bargeldintensiven Bereichen – bis hin zur Einführung einer Bargeldobergrenze und der kritischen Beobachtung von Geldtransfers z.B. durch das Hawala-System.  

Neben der Verstärkung der Sorgfaltspflichten im Korrespondenzbankenbereich wird die Ausweitung der Transparenzregisterpflichten auch auf kleinere Unternehmen und Partnergesellschaften sowie die Sicherstellung zeitnaher, korrekter Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten und die Vernetzung der Register dringend angeraten. Auch der Aufbau einer konsistenten, Bund und Länder umfassenden Statistik zu wesentlichen Elementen von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung ist eine dringende Empfehlung. 

Kritisch bleibt, dass hinsichtlich der Strafverfolgung tatsächlich der Eindruck entsteht, dass zu oft die „kleinen Fische“ gefangen werden. Wenn von über 30.000 Verfahren wegen Geldwäsche in 2020 nur gut 600 in eine Anklage und knapp 800 in einen Strafbefehl mündeten, kann man das Fazit der Süddeutschen Zeitung nachvollziehen, dass Deutschland nach wie vor ein Geldwäscheparadies sei. Oder wie es Transparency International ausdrückt „Schmutziges Geld von Organisierter Kriminalität und Autokraten weltweit findet in Deutschland [immer noch] einen sicheren Hafen“. 

Praxistipp: 

Für nach dem GwG verpflichtete Unternehmen ist es sinnvoll, sich mit den Handlungsempfehlungen der FATF auseinanderzusetzen, denn diese werden sowohl die deutsche Gesetzgebung wie die Aufsichtspraxis nachhaltig beeinflussen. Insbesondere für den Nicht-Finanzsektor sind zahlreiche Empfehlungen von Relevanz. 



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