Die Sonderprüfung ist noch nicht abgeschlossen, aber die BaFin hat bereits gravierende Defizite in der Geldwäscheprävention festgestellt. Und dies ausgerechnet im Bereich der Kunden des Zahlungsdienstleisters Payone, deren Geschäft mit einem hohen Risiko von Geldwäsche verbunden ist. Deshalb wurde mit unmittelbarer Wirkung für diesen Bereich weitere Transaktionen untersagt und ein Neukundenverbot angeordnet.
Dabei geht es um Händler, die ihr Angebot ausschließlich online über Webseiten betreiben und ihren Kunden die Zahlung mit Kreditkarte ermöglichen. Verschiedene der Webseiten standen mit betrügerischen Abonnements, Phishing und Fake-Shops in Verbindung. Da die Payone ihren in diesen Fällen wegen des erhöhten Risikos verstärkten Sorgfaltspflichten nicht in ausreichendem Maße nachgekommen ist, veranlasste die Aufsichtsbehörde die o.g. Maßnahmen. Zu den Sorgfaltspflichten für einen Zahlungsdienstleister zählt dabei insbesondere geeignete Maßnahmen, um die Geschäftsmodelle der Händler im Rahmen des Kundenannahmeprozesses zu beurteilen und bei hohem Risiko auch entsprechend laufend zu überwachen. Hier hat Payone laut der Mitteilung der BaFin versäumt, aus den Auffälligkeiten bei der Risikobewertung die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen und Händler zurückzuweisen oder bereits laufende Geschäftsbeziehungen zu beenden.
Praxistipp:
Gerade im Finanzbereich häufen sich die Meldungen über Sonderprüfungen der Aufsichtsbehörde im Bereich der Geldwäscheprävention. Da oftmals Mängel festgestellt werden, führt dies zu teils sehr weitreichenden Einschränkungen im Geschäftsbetrieb der Unternehmen. Wenn Sie das für Ihr Unternehmen vermeiden wollen, sollten Sie sehr genau prüfen, ob Sie in diesem Bereich gut genug aufgestellt sind – bei Fragen dazu beraten wir Sie gerne.
BaFin – Mitteilungen – Payone GmbH
http://BaFin – Mitteilungen – Payone GmbH: BaFin untersagt Transaktionen wegen hoher …
-
Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
-
Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
-
Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
-
Kommunikation mit Behörden
-
AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
-
Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
-
Seminare / Workshops / Vorträge