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Geldwäschebeauftragter in einer Großstadt an einer Kreuzung
Betrugs- und Geldwäscheaktivitäten im Zusammenhang mit COVID-19
04.06.2021 – Die FIU (Financial Intelligence Unit), gibt regelmäßig aktualisierte Papiere heraus, die verpflichtete Unternehmen vor gängigen Mustern von Aktivitäten zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung warnen sollen.

Die Corona-Pandemie hat neben den gesundheitlichen Risiken auch neue Formen von Betrug und Geldwäscheaktivitäten hervorgebracht. Über diese hatte die FIU bereits im vorigen Jahr berichtet. Im Frühjahr hat sie ihre einschlägige Typologie – eine Zusammenstellung von Anhaltspunkten, die für einen Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung sprechen können, aktualisiert. Diese basieren auf den Auswertungen der zahlreichen Verdachtsmeldungen, die bei der FIU jedes Jahr eingehen und sollen den verpflichteten Unternehmen in ihren Maßnahmen zur Geldwäscheprävention helfen. 

In den folgenden drei Kategorien werden Indikatoren aufgelistet, bei denen vermehrt mit Betrugs- oder Geldwäscheaktivitäten gerechnet werden muss:  

  • Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Gewährung von Soforthilfen 
  • Weitere Betrugsaktivitäten und Finanzagententätigkeit (s.a. eigenen Blogbeitrag) 
  • Entwicklung neuer (Betrugs- und Geldwäsche-) Phänomene infolge der andauernden Pandemie.

Dabei ist immer eine Gesamtbetrachtung des gegebenen Sachverhaltes und dessen Bewertung vorzunehmen. Das Typologiepapier schließt mit beispielhaften Verdachtsmeldungen. Diese können hilfreich sein, das eigene „Bauchgefühl“ für mögliche Verdachtsfälle im operativen Tagesgeschäft zu sensibilisieren.

    Praxistipp:

    Die Veröffentlichungen der FIU erfolgen im internen Bereich für verpflichtete Unternehmen und sind vertraulich. Deshalb können wir sie hier nicht veröffentlichen. Aber als Geldwäschebeauftragter sollten Sie ohnehin über einen entsprechenden Zugang verfügen. Laden Sie sich dort die angegebene Typologie herunter und informieren Sie die Mitarbeiter:innen Ihres Unternehmens entsprechend.  
    Als separate Anlage gibt es dort auch eine Übersicht der Banken, die für die Bundesländer Corona-Soforthilfen auszahlen. 


    Unsere Leistungen
    Wir beraten bei:
    • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
    • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

    • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

    • Kommunikation mit Behörden
    Wir bieten:
    • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

    • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

    • Seminare / Workshops / Vorträge

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