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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Bitcoin – „Währung des Bösen“?
Da die Kryptowährung Bicoin immer wieder in Verbindung mit illegalen Aktivitäten erwähnt wird, geht Zeit Online der Frage nach, ob Bictoin die „Währung des Bösen“ darstellt und wie man Bicoins letztlich überhaupt in Bargeld tauschen kann.

Unlängst erregte eine über Twitter verbreitete betrügerische Attacke im Zusammenhang mit Bicoins Aufsehen. Nutzer des Messengerdienstes wurden in gefälschten Tweets von bekannten Unternehmern aufgefordert, Bitcoins zu überweisen, um angeblich die doppelte Summe zurückgezahlt zu bekommen.
Abgesehen von der Naivität, an die wunderbare Geld- oder in diesem Fall Bitcoin-Vermehrung zu glauben, die den Hackern immerhin 120 Tsd. US-Dollar einbrachte, wird die sog. Kryptowährung Bitcoin häufiger im Zusammenhang mit Betrug oder anderen illegalen Aktivitäten wie Geldwäsche genannt.
Auch wenn Bitcoins eine hohe Anonymität bei Zahlungen ermöglichen, sie selbst deshalb als „böse“ zu bezeichnen, wird dem Charakter der Dank der zugrunde liegenden öffentlich zugänglichen und nicht manipulierbaren Blockchain-Struktur nicht gerecht. Im Gegenteil , erfordert der letztliche Umtausch in „hartes Geld“ entweder eine entsprechende Identifizierung oder sehr viel Geduld und hohe Risiken.
Von daher bleiben Bitcoin bis auf weiteres wohl doch für die meisten Menschen ohne große Bedeutung im Alltag. Für Kriminelle mögen ihre Anonymität und schwach ausgeprägte Regulierung attraktiv sein, aber sie sind eben auch kaum umtauschbar und von daher für längere Zeit recht illiquide.



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