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Handelsbasierte Geldwäsche
BMF: Sektorspezifische Risikoanalyse 2020
12.05.2021 – Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) untersucht in einer sektorspezifischen Analyse das Risiko von nach deutschem Recht gegründeten juristischen Personen auf ihre Anfälligkeit für den Missbrauch zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung..

Die Analyse baut auf den Erkenntnissen der Nationalen Risikoanalyse 2019 auf und fasst unter Federführung des BMF die Erkenntnisse verschiedener Behörden zusammen. Dabei wird speziell auf den Aspekt eingegangen ob und inwieweit bestimmte Rechtsformen wie AG/GmbH, Trusts aber auch Stiftungen in einzelnen Branchen (Sektoren) Anfälligkeiten für den Missbrauch zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung bieten.

Die Erkenntnisse sind nach den einzelnen Rechtsformen zusammengefasst dargestellt. Dabei wird auch auf die risikomindernden Aspekte der verschiedenen öffentlichen Register wie Handels-, Genossenschafts- und Transparenzregister eingegangen. Abschließend erfolgt eine Risikobewertung zunächst in abstrakter Hinsicht. Dabei wird das Risiko von Geldwäsche bei allen Rechtsformen als gering oder eher gering eingeschätzt, lediglich die GbR weist ein eher hohes Risiko auf. Hinsichtlich Terrorismusfinanzierung werden rechtsfähige Stiftungen als geringes Risiko, Vereine als eher geringes bis mittleres Risiko eingestuft.

In einem zweiten Schritt erfolgt auf Basis von Erfahrungen aus Ermittlungsverfahren von BKA und BND eine qualitative de-facto Risikobewertung der Rechtsformen. Dabei wird das entsprechend des 3-Phasenmodells der Geldwäsche hervorgehoben, dass für Phase 1, das sog. Placement, keine Präferenz für bestimmte Rechtsformen erkennbar seien, sondern vorrangig die Branche eine hohe Bedeutung hat, sofern in diesen hohen Barzahlungen vorgenommen werden können. In den beiden weiteren Phasen Layering und Integration lassen sich ebenfalls keine Präferenzen für bestimmte Rechtsformen erkennen. 

Praxistipp: 

Die Sektorspezifische Risikoanalyse des BMF steht zum Download auf der Seite des BMF zur Verfügung. In der fast 100 Seiten starken Analyse können Sie auch spezifische Hinweise für die Risikeeinzelner Rechtsformen und informative Fallbeispiele finden, die Rückschlüsse für die eigene, unternehmensspezifische Risikoanalyse zulässt. 

 



Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

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