
Dabei gelten laut Pressemitteilung der BaFin künftig folgende Prinzipien:
Das BMF hat die Federführung für die Finanzmarktpolitik und gestaltet den rechtlichen Rahmen für die Finanzdienstleistungsaufsicht. Die BaFin übernimmt die Aufsicht über Finanzdienstleistungsunternehmen aller Sektoren in Deutschland – dabei bekämpft sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit gesetzeswidriges Verhalten und setzt Verhaltensstandards für den Finanzbereich, einschließlich präventiver Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Das Finanzministerium nimmt nach wie vor die Fach- und Rechtsaufsicht über die BaFin wahr. Basis der Zusammenarbeit ist ein abgestimmter Zielkatalog, der die Aufgaben der BaFin konkretisiert. Bei der Ausübung ihrer Aufsichtsfunktion ist die BaFin operativ unabhängig und – soweit nicht gesetzlich erforderlich – nicht an Weisungen des BMF gebunden. Über Ihre Tätigkeit erstattet die Aufsichtsbehörde risikoorientiert regelmäßig Bericht, zusätzlich auf Anforderung bei breiten Auswirkungen auf den Finanzmarkt auch ad hoc.
Wesentliches Element ist, dass die BaFin bei Einzelentscheidungen zu beaufsichtigten Unternehmen größere Freiräume bekommt – auch weil sie „besondere Sachkompetenz hat und näher dran ist“. Wo es hingegen um die Setzung von Standards für den gesamten Markt geht, ist unverändert eine enge Abstimmung mit dem BMF erforderlich. Dies gilt insbesondere für Rechtsverordnungen, norminterpretierende Veröffentlichungen und Allgemeinverfügungen, die unverändert mit dem BMF abzustimmen sind – von daher erwarten Branchenverbände wie der GDV keine konkreten Auswirkungen auf die aktuelle Beaufsichtigungspraxis.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge