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Geldwäschebeauftragter - Blick auf eine Banknote

Brexit und virtuelle Währungen begünstigen Geldwäscherisiko

In einer jüngst veröffentlichen gemeinsamen Stellungnahme der drei Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA – „ESAs“) kommen diese zum Ergebnis, dass neben unterschiedlichen Rechtsvorschriften und unterschiedlichen Aufsichtspraktiken in der Europäischen Union vor allem der drohende Brexit sowie virtuelle Währungen das Risiko, zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden, für Unternehmen steigt. Nach der ersten, im Jahr 2017 veröffentlichten gemeinsamen Stellungnahme bemängeln die Europäischen Aufsichtsbehörden in der aktuellen Stellungnahme insbesondere die nach wie vor bestehenden Mängel im Finanzsektor bei der Erstellung von Verdachtsmeldungen und der Überwachung verdächtiger Transaktionen. >>Die „Joint Opinion of the European Supervisory Authorities on the risks of money laundering and terrorist financing affecting the European Union’s financial sector“ finden Sie hier.

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2020 – 2021
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04/2022