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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Britische Finanzaufsicht verhängt Geldstrafe in Millionenhöhe gegen Commerzbank
Wie die britische Finanzaufsicht mitgeteilt hat, wurde gegen die Commerzbank in London eine Geldstrafe in Millionenhöhe verhängt.

Aus der am 17.06.2020 veröffentlichten Pressemitteilung der FCA (Financial Conduct Authority) geht hervor, dass die Londoner Niederlassung der Commerzbank gegen geldwäscherechtliche Vorgaben verstoßen und diese Mängel trotz Kenntnis nicht behoben habe. „Die jahrelangen Versäumnisse der Commerzbank London führten zu einem erheblichen Risiko, dass finanzielle und andere Straftaten unentdeckt bleiben. Unternehmen sollten anerkennen, dass AML-Kontrollen für die Integrität des britischen Finanzsystems von entscheidender Bedeutung sind,“ so aus der Pressemitteilung der FCA. Die FCA bemängelt insbesondere, dass 

  • Kunden-Due-Diligence-Prüfungen nicht rechtzeitig durchgeführt und aktualisiert,
  • Schwachstellen bei Transaktionsrisiken nicht ausreichend behoben worden und
  • angemessen interne Richtlinien und Verfahren für die Durchführung der Kunden-Due-Diligence-Prüfung unzureichend seien.

Im Ergebnis mangelt es offensichtlich an einem wirksamen Risikomanagement als auch an der Einhaltung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten. Diese Mängel kosten die Commerzbank eine Rekordstrafe in Höhe von 37.805.400 GBP (42.222.582,94 EUR).

Praxistipp:

  1. International agierende Unternehmen sollten sich sorgfältig mit den regulatorischen Vorgaben vor Ort vertraut machen, die jeweiligen Haftungsregieme abgleichen und ein zentral gesteuertes Geldwäschecompliance-System ausrollen. Damit kann das Risiko gemindert werden, dass etwaige Schwachstellen in den Ländergesellschaften unentdeckt bleiben. 
  2. Die „Final Notice 2020: Commerzbank AG“ der FCA liefert wertvolle Hinweise zur Optimierung einer wirksamen Geldwäschecompliance im Unternehmen.


Unsere Leistungen
Wir bieten:
  • Schulung zur Geldwäscheprävention
  • Seminare / Workshops / Vorträge
  • Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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