Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität ab 2024
Bereits vor Veröffentlichung des FATF Berichts hat Finanzminister Christian Lindner ein Eckpunktepapier zur Bündelung von Kompetenzen im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgestellt. Die wohl wichtigste Ankündigung darin war die Einrichtung einer neuen Behörde, dem Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF). Dadurch sollen vor allem komplexe Sachverhalte mit internationalen Verzweigungen besser bearbeitet werden können.
Bereits zum 1. Januar 2024 soll die neue Behörde ihre Arbeit aufnehmen. Ihren Sitz wird sie in Köln und Dresden haben. Die neue Behörde wird für ein ganzes Bündel von Aufgaben verantwortlich sein. Dazu gehört die Analyse von strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Ermittlungen. Außerdem soll die Financial Intelligence Unit (FIU), welche bislang dem Zoll angehört, hier eingegliedert werden. Auch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) soll in der neuen Behörde untergebracht werden. Zudem ist die Planung, ein „Ermittlungszentrum Geldwäsche“ (EZG) einzurichten und dieses ebenso in der neuen Behörde unterzubringen. Das Ermittlungszentrum soll eigens für bedeutende Fälle internationaler Geldwäsche mit Deutschlandbezug zuständig sein. Außerdem soll die Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor koordiniert werden.
Die neue Behörde hat demzufolge viele Aufgaben, wofür ihr aber auch einiges an Ressourcen zur Verfügung gestellt wird. In Planung sind bis zu 1.700 Beschäftigte und ein Budget von circa 700 Millionen Euro.
Es bleibt abzuwarten, wie effektiv die neue Behörde im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sein wird. Die Aufgaben stellen jedenfalls eine Herausforderung dar. Auch wenn die Bündelung der Kompetenzen zu Synergieeffekten führen dürfte, wird es einige Zeit in Anspruch nehmen, bis koordiniertes und effizientes Arbeiten zum Standard gehört.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge