
Die Datenerhebung soll eine bessere Analyse und Bewertung etwaiger systemischer Risiken für das Finanzsystem ermöglichen. Sie gilt für alle gewerblichen Darlehensgeber (Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen). Auch wenn diese Verfügung nicht unmittelbar Geldwäsche-relevant ist, umfasst sie doch viele Daten, die auch in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen.
Nach Ablauf der 18-monatigen Umsetzungsfrist müssen die betroffenen Institute quartalsweise, oder bei einer geringeren Zahl an vergebenen Darlehen, jährlich an die Bundesbank melden. Nähere Details können Sie der im Bundesanzeiger veröffentlichten Verfügung entnehmen.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge