08.10.2021 – Die Deutsche Bundesbank hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die für alle Finanzinstitute gilt, die Kredite zur Finanzierung von Wohnimmobilien an Private vergeben.
Die Datenerhebung soll eine bessere Analyse und Bewertung etwaiger systemischer Risiken für das Finanzsystem ermöglichen. Sie gilt für alle gewerblichen Darlehensgeber (Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen). Auch wenn diese Verfügung nicht unmittelbar Geldwäsche-relevant ist, umfasst sie doch viele Daten, die auch in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen.
Nach Ablauf der 18-monatigen Umsetzungsfrist müssen die betroffenen Institute quartalsweise, oder bei einer geringeren Zahl an vergebenen Darlehen, jährlich an die Bundesbank melden. Nähere Details können Sie der im Bundesanzeiger veröffentlichten Verfügung entnehmen.