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Geldwäschebeauftragter macht sich Notizen in einer Besprechung

Bundesfinanzministerium veröffentlicht „Erste Nationale Risikoanalyse“

Das Bundesministerium der Finanzen hat die „Erste Nationale Risikoanalyse – Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 2018/2019“ veröffentlicht. Die „Erste Nationale Risikoanalyse“ kommt zu dem Ergebnis, dass die Geldwäschebedrohung für Deutschland „vor dem Hintergrund der hohen wirtschaftlichen Attraktivität, der hohen Bargeldintensität des Wirtschaftskreislaufs sowie der ökonomischen Vielschichtigkeit insgesamt als mittel-hoch bewertet (wird)“. Praxistipp: Verpflichtete müssen künftig gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2 GwG die „Erste Nationale Risikoanalyse“ bei der Erstellung der eigenen, unternehmensspezifischen Risikoanalyse berücksichtigen. Bereits erstellte Risikoanalysen sind vor dem Hintergrund der „Ersten Nationalen Risikoanalyse“ einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. >> „Erste Nationale Risikoanalyse – Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 2018/2019“

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04/2022