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Bundesfinanzministerium veröffentlicht Referentenentwurf zur Novellierung des Geldwäschegesetzes

Bundesfinanzministerium veröffentlicht Referentenentwurf zur Novellierung des Geldwäschegesetzes

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 20. Mai 2019 einen Gesetzentwurf  zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie [Richtlinie (EU) 2018/843] vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem folgenden Regelungen vor:

  • Erweiterung des geldwäscherechtlichen Verpflichtetenkreises im Finanzsektor um
    – Anbieter von elektronischen Geldbörsen (sog. Wallet Provider)
    – Umtauschplattformen
    – Zahlungs- und E-Geld-Institute mit Sitz im Ausland, die im Inland über Vertriebshelfer („Agenten“) tätig werden
  • Erweiterung des geldwäscherechtlichen Verpflichtetenkreises im Nicht-Finanzsektor um:
    – Immobilienmakler bei der Vermittlung von Mietverträgen, wenn die monatliche Miete mindestens 10.000 EUR beträgt
    – über Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte hinaus alle wesentlichen Dienstleister in Steuerangelegenheiten
    – im Kunstsektor über Kunsthändler und -vermittler hinaus zukünftig auch Lagerer von Kunst (nur in Freihäfen) ab einem Transaktionswert i.H.v. 10.000 EUR
  • Vereinheitlichung der verstärkten Sorgfaltspflichten bei Hochrisikoländern
  • Konkretisierung des Personenkreises „politisch exponierte Personen“ durch Listen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission zu Funktionen bzw. Ämtern
  • einen öffentlichen Zugang zum elektronischen Transparenzregister sowie die Vernetzung der europäischen Transparenzregister
  • Senkung der Betragsschwelle für den Edelmetallhandel von derzeit 10.000 Euro auf 2.000 Euro
  • Erweiterung der Bußgeldvorschriften dahingehend, dass auch fahrlässige Pflichtverletzungen sanktioniert werden sollen

Deutschland hat bis zum 10. Januar 2020 Zeit, die Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Geplant ist, dass das überarbeitete Geldwäschegesetz am 01. Januar 2020 in Kraft treten soll.

Praxistipp:


Unsere Leistungen
Wir bieten:
  • Schulung zur Geldwäscheprävention
  • Seminare / Workshops / Vorträge
  • Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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  • Kommunikation mit Behörden

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