Nun hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche vorgelegt. Vor der Erkenntnis, dass Geldwäsche der Integrität, Stabilität und dem Ansehen der Finanzbranche schade und den europäischen Binnenmarkt sowie die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union gefährde, soll der Tatbestand der Geldwäsche künftig auf alle Straftaten als Vortat erweitert werden. Bisher diente der Geldwäschetatbestand der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der in der Folge auf die Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität erweitert worden ist. Ziel der Erweiterung auf alle Straftaten als Geldwäschevortaten ist eine Intensivierung der strafrechtlichen Geldwäschebekämpfung und eine Verbesserung der Handhabbarkeit des Geldwäschetatbestands in der Praxis. Das Gesetz soll am 03.12.2020 in Kraft treten.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge