Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) wurde von Finanzminister Scholz vor der Wahl gegen den Vorwurf der Strafvereitelung im Amt verteidigt. So sei das Personal deutlich aufgestockt worden und die Mitarbeiter hätten in den letzten drei Jahren mehr hinbekommen als in den letzten 30 Jahren.
Das ist so sicherlich nicht ganz falsch. Allerdings hält die Kritik an der FIU unvermindert an und viele Experten sehen beim Thema Geldwäschebekämpfung großen Handlungsbedarf für die neue Regierung. Denn mehrere Bundesländer sehen die Arbeit der FIU weiter kritisch – „dass die FIU Geldwäscheverdachtsmeldungen verspätet oder trotz strafrechtlicher Relevanz gar nicht weiterleitet, kommt regelmäßig vor“ lautet das Fazit der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg. Ähnlich äußern sich Justizministerien und Generalstaatsanwaltschaften aus Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen. So seien eilbedürftige Hinweise auf verdächtige Transaktionen teils sehr kurz vor Fristablauf oder sogar erst nach Fristablauf den Strafverfolgungsbehörden vorgelegt worden. Allerdings habe sich dies inzwischen verbessert.
Am Ende bleibt es eine Glaubensfrage – wird die FIU mit ihrer Filterfunktion der Bearbeitung der ständig steigenden Zahl an Verdachtsmeldungen gerecht? Eine bloße Verlagerung auf die Strafverfolgungsbehörden durch eine ungefilterte Weiterleitung der in den letzten zehn Jahren auf das 20-fache gestiegenen Meldungen würde nur den schwarzen Peter weitergeben, denn auch diese sind personell am Limit.
Entscheidend dürfte neben dem bereits bewilligten zusätzlichen Personal sein, dass die strukturellen Defizite der FIU wie fehlende Zugriffsrechte auf polizeiliche Register oder die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden geändert werden, eventuell sogar ihre Aufhängung als Abteilung beim Zoll – das sind allerdings Relikte der letzten Reorganisation von 2017 unter dem damaligen Finanzminister Schäuble.
Im Ergebnis bleibt also abzuwarten, wie die rekordverdächtige Anzahl von mehr als 200.000 Verdachtsmeldungen für das Jahr 2021 – so eine aktuelle Prognose der FIU – durch diese bearbeitet werden. Die hohe Anzahl von Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen werden dabei eine zusätzliche Herausforderung für die FIU darstellen.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge