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Whistleblowing, Hinweisgeber
Bundesrat beschäftigt sich mit Hinweisgeberschutzgesetz
21.09.2022 – In seiner Sitzung am 16. September hat sich der Bundesrat mit dem vom Bundestag verabschiedeten Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschäftigt. Die mit der Thematik befassten Ausschüsse des Bundesrates haben dazu Empfehlungen veröffentlicht.

Entsprechend der Vorlage der Ausschüsse unter Federführung des Rechtsausschusses hat der Bundesrat keine Einwendungen gegen den Regierungsentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz erhoben. Allerdings hat er einige, allerdings nicht alle Empfehlungen der Ausschüsse ausgesprochen. Dabei geht es insbesondere um Präzisierung von Sachverhalten, um eine klare Regelung bei sich teilweise überschneidenden speziellen Rechtsvorschriften zu schaffen.  

Nicht aufgegriffen wurde die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses, den sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes einzuschränken, um übermäßige Belastungen für die deutsche Wirtschaft zu vermeiden. Ebenso fehlen die vom Wirtschaftsausschuss befürworteten Ausnahmeregelungen für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. 

Praxistipp: 

Der letzte Schritt zur Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag soll noch in diesem Herbst erfolgen. Da einzelne Vorgaben der EU-Richtlinie (die bis Ende 2021 hätte umgesetzt werden müssen) seit Ablauf der Umsetzungsfrist bereits unmittelbare Wirkung entfalten, sollten alle zur Einrichtung einer entsprechenden Meldestelle für Hinweisgeber verpflichteten Organisationen spätestens jetzt tätig werden. Betroffen sind Organisationen ab 50 Mitarbeitenden (wobei für kleinere Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitenden eine Übergangsfrist bis Dezember 2023 gilt). 

Nicht nur das kommende Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung einer Hinweisgeberstelle. Eine solche Verpflichtung ergibt sich bereits aus § 6 Abs. 5 GwG als Teil einer internen Sicherungsmaßnahme. Danach haben die Verpflichteten im Hinblick auf ihre Art und Größe angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit es ihren Mitarbeitern und Personen in einer vergleichbaren Position unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität möglich ist, Verstöße gegen geldwäscherechtliche Vorschriften geeigneten Stellen zu berichten.

Wenn Sie Beratung zur Einrichtung einer gesetzeskonformen Hinweisgeberschutzstelle suchen, sprechen Sie uns gerne an. 



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