Bundesrat gibt grünes Licht für Novellierung des Geldwäschegesetzes
In seiner gestrigen Sitzung hat der Bundesrat am 29.11.2019 den vom Bundestag beschlossenen Regelungen zur Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie zugestimmt. Damit wird das Geldwäschegesetz wie geplant am 01. Januar 2020 in seiner neuen Fassung in Kraft treten. Wir haben bereits über die geplanten Änderungen an anderer Stelle berichtet. Verpflichteten ist zu empfehlen, sich unverzüglich mit den kommenden Änderungen vertraut zu machen, um mögliche Beanstandungen bei der Umsetzung der kommenden Regelungen durch Aufsichtsbehörden vorzubeugen.
Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zu Seite, sprechen Sie uns an.