Wie mehrfach berichtet ist Deutschland eines der Länder, die die neue EU-Whistleblowing-Richtlinie nicht fristgerecht bis Ende 2021 umgesetzt haben. Nachdem der Bundestag mit einjähriger Verzögerung das HinSchG, dass die Richtlinie in nationales Recht umsetzen soll, verabschiedet hat, hat nun der Bundesrat in seiner letzten Sitzung im Februar nicht zugestimmt. Damit kann das Gesetz nicht in Kraft treten.
In dem Gesetz wird der Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen wie z.B. auch Geldwäsche in Behörden und Unternehmen geregelt und die Hinweisgeber (Whistleblower) sollen stärker als bisher geschützt werden. Hintergrund ist, dass sich in einigen Fällen (z.B. im Wirecard-Skandal) gezeigt hat, dass gerade solche Hinweise von Mitarbeitenden oder Geschäftspartnern zu einem frühzeitigen Eingreifen der Behörden beitragen können. Das ist grundsätzlich auch unstreitig, umstritten sind allerdings die Verfahren und Meldestellen, die die betroffenen Unternehmen einrichten müssen, um solchen – auch anonymen – Hinweisen nachzugehen.
Inwieweit in einem Vermittlungsverfahren eine Einigung gefunden werden kann, ist derzeit noch offen. Die EU-Kommission, die schon im Februar 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der nicht fristgerechten Umsetzung eingeleitet hatte, hat nun Klage gegen Deutschland und sieben weitere EU-Mitgliedsstaaten vor dem EUGH erhoben. Wir werden die Entwicklung weiter mit Spannung verfolgen und berichten.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge