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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Bundesrechnungshof fordert Bargeld-Obergrenze 
In einem vertraulichen Bericht kritisiert der Bundesrechnungshof die Geldwäschebekämpfung bei Händlern und Dienstleistern in Deutschland. Vor allem hohe Bargeldzahlungen sind offenbar problematisch.

Hart geht der Bundesrechnungshof mit der Geldwäscheaufsicht in Deutschland ins Gericht – „die festgestellte Aufsicht“ entspräche „nicht den gesetzlichen Anforderungen“ und Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung könnten nicht effektiv und wirksam bekämpft werden. Oder in einfachen Worten – Deutschland ein Paradies für Geldwäscher. 

Die Untersuchung des Bundesrechnungshofs (BRH) hatte dabei vor allem den Nicht-Finanzsektor im Blick – dieser reicht von Notaren und Rechtsanwälten über Güterhändler von hochwertigen Waren (wie z.B. Autohändler und Juweliere) bis zu Immobilienmaklern und Glücksspielanbietern. Trotz der gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe von Verdachtsmeldungen erfolgen aus dem Nichtfinanzsektor fast keine solchen Meldungen – was nicht daran liegt, dass in diesem Sektor so wenig Geldwäsche stattfindet. 

Dies liegt u.a. an der zersplitterten Aufsicht, die im Gegensatz zum Finanzsektor nicht der BaFin zukommt, sondern sich auf verschiedene Behörden und Ämter verteilt – je Bundesland unterschiedlich versteht sich. Die der FIU zugedachte Koordinierungsfunktion der Aufsichtsbehörden erfolgt bisher nur in Ansätzen, deshalb lautet das Fazit des BRH-Berichts, dass es im Nicht-Finanzsektor keine wirksame Geldwäscheaufsicht gebe. 

Ein weiteres Problem sieht der BRH in der hohen Akzeptanz von Bargeld – die Empfehlung lautet entsprechend, Bargeldzahlungen für Immobilienverkäufe ganz zu verbieten und eine Obergrenze von 5.000 Euro für geschäftliche Barzahlungen zu prüfen. Damit sollen Zahlungen in den besser überwachten Finanzsektor gelenkt und insgesamt die Geldwäscheprävention verbessert werden. Denn derzeit sei ein Sogeffekt für inkriminiertes Bargeld nach Deutschland zu beobachten, welcher dadurch eingedämmt würde. 

Aber auch die Personalausstattung sei insbesondere im Nicht-Finanzsektor kritisch. So wurde die – angesichts von bundesweit über 1.000.000 Verpflichteten – ohnehin geringe Anzahl an Vollzeitstellen bei den zuständigen Aufsichten in 2019 nochmals um 10% (von 243 auf 219) reduziert. Weniger als 1 % aller Betroffenen konnten dementsprechend kontrolliert werden. Bei der Diskussion des Berichts des BRH im Bundestag sprach ein Experte der FDP von einer „Katastrophe mit Ansage“ und beklagte, dass es [die Bundesregierung] „Kriminellen allzu einfach macht, schmutziges Geld zu waschen und damit ungeschoren davon zu kommen“. 


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