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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Bundesregierung plant keine Bargeldobergrenze
03.07.2021 – In ihrer Antwort auf eine Anfrage mehrerer FDP-Abgeordneter gibt die Bundesregierung eine Stellungnahme, wie sie zu den Plänen der EU-Kommission steht, eine europaweite Bargeldobergrenze einzuführen.

Vor ein paar Wochen kündigte die EU-Finanzmarktkommissarin McGuinness an, dass die Europäische Kommission im Rahmen ihres geplanten Paketes mit Gesetzesvorschlägen gegen Geldwäsche auch eine einheitliche Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen einführen möchte. Dies nahmen mehrere Abgeordnete zum Anlass für eine Anfrage an die Bundesregierung, wie sie zu diesem Vorhaben stehe.

In ihrer Antwort stellt die Bundesregierung gleich zu Beginn klar, dass sie „keine nationalen Maßnahmen [plane], die auf die Beschränkung der Nutzung von Bargeld zielen“.

Mit Blick auf die Ankündigung der EU-Kommissarin betont sie, dass zunächst abgewartet werden müsse, ob die Kommission tatsächlich einen Gesetzesvorschlag in diese Richtung einbringen werde – Termin für die Vorstellung der EU-Pläne ist am 06. Juli. Falls ein solcher Vorschlag komme, werde man sich damit intensiv beschäftigen und sich dann positionieren. Auf jeden Fall plädiert die Bundesregierung für eine vorherige Erhebung empirischer Daten, um „nähere Erkenntnisse zur Erforderlichkeit und Wirksamkeit von Bargeldobergrenzen zu gewinnen“. Insgesamt ist die Datenlage zu diesem Thema zumindest in Deutschland bislang sehr dünn; so gibt die Regierung an, keine Studien im Sinne der o.g. Fragestellung zu kennen. Auch lägen weder ihr noch der Bundesbank Informationen vor, wie viele Barzahlungen jährlich 10.000 Euro übersteigen. 

Die Meldezahlen zu Bargeld-Einfuhren bzw. -Ausfuhren über 10.000 Euro liegen vor, machen allerdings keine besonders hohe Summe aus, wobei ein Teil der Meldungen sich bei einer Überprüfung als falsch bzw. unvollständig erwies. Zur Geldwäsche werden aber i.d.R. Finanzkuriere ausgewählt, die ohne Deklaration illegal erworbene Gelder in ein anderes Land bringen. 

Insgesamt seien Bargeldzahlungen in der gesamten EU immer noch das mit großem Abstand beliebteste Zahlungsmittel (gemessen an der Anzahl der Transaktionen). Selbst während der Corona-Pandemie sei der Anteil nur von fast 75% auf ca. 60% zurückgegangen. 

Auch wenn die Einführung einer Bargeldobergrenze damit derzeit nicht unmittelbar vor der Tür steht, unterstützt die Bundesregierung die Bestrebungen der BaFin – diese hatte in ihren vor kurzem aktualisierten Auslegungshinweisen für Kreditinstitute eine neue Verpflichtung eingeführt. Ab 09. August müssen Kreditinstitute bei Bartransaktionen von mehr als 10.000 Euro innerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung bzw. von mehr als 2.500 Euro bei Einzelkunden einen Herkunftsnachweis von den Kunden verlangen – egal, ob das Geld ein- oder ausgezahlt werden soll. 



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