Bundesregierung plant schärfere Regeln gegen Terrorismusfinanzierung
Wie „Spiegel Online“ in einem Beitrag vom 16.10.2014 berichtet, beabsichtigt die Bundesregierung ein stärkeres Vorgehen im Bereich der Terrorismusfinanzierung. Hierzu solle das Strafrecht durch Schaffung eines eigenständigen Straftatbestandes der Terrorismusfinanzierung verschärft werden. Hintergrund ist, dass der internationale Druck auf Deutschland wächst, verstärkt gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“ vorzugehen.
Terrorismusfinanzierung, also die Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass sie ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,
- eine schwere, staatsgefährende Straftat vorzubereiten,
- terroristische Vereinigungen im Im- oder Ausland zu bilden oder
- vorsätzlich terroristische Straftaten zu begehen, die eine internationale Organisation oder ein Land schädigen können,
ist im geltenden Geldwäschegesetz geregelt. Ein konsequentes Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung kann unter anderem auch dadurch erreicht werden, dass die Bundesregierung die Voraussetzungen für eine effektive Kontrolle der Umsetzung der Geldwäsche-rechtlichen Vorgaben schafft. Dazu bedarf es einer Verbesserung der personellen und finanziellen Mittel der zuständigen Aufsichtsbehörden. Nur die Schaffung neuer Straftatbestände wird gegen Terrorismusfinanzierung nicht ausreichen.
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Schulung zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge
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Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden