Am 14. September 2016 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass der Zoll mehr Kontrollbefugnisse in den Bereichen Bargeld, Zahlungsmittel und Warenverkehr erhält, um so effektiver gegen Geldwäsche vorgehen zu können. Dies soll durch eine Anpassung des Zollverwaltungsgesetzes an die international geltenden Standards der FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering) erreicht werden. Ziel ist es, Finanzströme von Terrororganisationen und der organisierten Kriminalität zu unterbinden.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier: „Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes„