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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Bundesregierung weist Kritik an FIU zurück
18.02.2022 – Auf eine „Kleinen Anfrage“ der AfD zu Verdachtsmeldungen bei der FIU hat die Bundesregierung am 15.02.2022 geantwortet und Kritik an der Arbeit der FIU zurückgewiesen.

Die Bundesregierung hat die Ergebnisse einer Studie, in der die Arbeit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen kritisch bewertet wird, als nicht nachvollziehbar zurückgewiesen. Besonders das Verhältnis zwischen der Anzahl der in einem Jahr abgegebenen Verdachtsmeldungen und der im selben Zeitraum abgeschlossenen strafrechtlichen Verfahren stelle keinen tauglichen Indikator für die Qualität des Filterprozesses durch die „Financial Intelligence Unit“ (FIU) dar, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (20/670) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/556). Zudem könnten die innerhalb eines Jahres von der FIU an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden abgegebenen Verdachtsmeldungen nicht unmittelbar mit den in demselben Zeitraum abgeschlossenen strafrechtlichen Verfahren in Bezug gesetzt werden.
Die AfD-Fraktion hatte in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage unter Verweis auf die Studie geschrieben, während sich die registrierten Verdachtsmeldungen von 2017 bis 2020 mehr als verdoppelt hätten, habe die FIU hingegen kaum mehr Fälle an die Polizei und Staatsanwaltschaften weitergeleitet.


>>Quelle: Heute im Bundestag (hib 71/2022)

>>Kleine Anfrage der AfD-Fraktion vom 31.01.2022 (20/556)

>>Antwort der Bundesregierung vom 15.02.2022 (20/670


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