Bundestag diskutiert Gesetzentwurf zum Geldwäschegesetz
In einer ersten Lesung hat der Deutsche Bundestag am 23.03.2017 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen diskutiert. Im Ergebnis sind sich alle Parteien darin einig, dass der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung konsequent betrieben werden muss. Aus unserer Sicht ist der Anspruch der Politik ambitioniert; es wird sich in der Praxis zeigen, wie sich dieser Anspruch der Politik realisieren lässt. An einem einfachen Beispiel soll dies kritisch verdeutlicht werden:
Künftig sollen alle Verdachtsmeldungen zunächst an die einzurichtende Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen gestellt werden. Bereits im Jahr 2015 sind 29.108 Verdachtsmeldungen beim BKA/FIU eingegangen. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um 21% (Jahresbericht 2015 FIU). Von den insgesamt 29.108 Verdachtsmeldungen kamen alleine 28.834 aus dem Finanzsektor (Kreditinstitute, Versicherungen, etc.). Der Gesetzentwurf sieht vor, den Schwellenwert bei Bartransaktionen von derzeit 15.000 Euro auf 10.000 Euro abzusenken. Gleichzeitig soll durch eine Stärkung des risikobasierten Ansatzes der Nichtfinanz-Bereich angehalten werden, ihren Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz verstärkt nachzukommen. Mit einer deutlichen Zunahme der Verdachtsmeldungen aus dem Nichtfinanz-Bereich ist also zu rechnen. In der Praxis wird es sich dann zeigen, ob künftig die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen binnen nunmehr drei (!) Werktagen nach Eingang einer Verdachtsmeldung in der Lage sein wird, den eingereichten Verdachtsmeldung mit der geforderten Sorgfalt nachzugehen und eine züge Entscheidung hinsichtlich der angedienten Transaktion zu treffen.
Über eine personelle Verstärkung der Aufsichtsbehörden auf Kommunal- bzw. Landesebene wurde bislang nicht diskutiert.
Die maßgeblichen Stellungnahmen zum Gesetzentwurf finden Sie unter den Tagesordnungspunkten 8a und 8b im Protokoll der 225. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 23.03.2017.
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Schulung zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge
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Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden