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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Bundesverwaltungsamt aktualisiert FAQ zum Transparenzregister
04.08.2021 – Das Bundesverwaltungsamt als Träger des Transparenzregisters hat zum 01.08.2021 die FAQs zum Transparenzregister aktualisiert.

Am 01.08.2021 ist das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFiG) in Kraft getreten, welches unter anderem zu einigen Veränderungen im Geldwäschegesetz führt. Insbesondere ist die Mitteilungsfiktion nach § 20 Abs. 2 GwG ersatzlos weggefallen. Nun gilt, dass alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften zur Mitteilung an das Transparenzregister verpflichtet sind. Juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften, deren Pflicht zur Mitteilung an das Transparenzregister bislang aufgrund einer der Mitteilungsfiktionen als erfüllt galt, haben die in § 19 Absatz 1 GwG aufgeführten Angaben ihrer wirtschaftlich Berechtigten, der registerführenden Stelle zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen.

Allerdings sieht das Gesetz Übergangsfristen vor. Danach müssen

  • Aktiengesellschaften, SE, Kommanditgesellschaften auf Aktien bis zum 31. März 2022,
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, Europäische Genossenschaften oder Partnerschaften bis zum 30. Juni 2022 und
  • allen anderen Gesellschaften bis spätestens zum 31. Dezember 2022

der registerführenden Stelle ihren wirtschaftlich Berechtigten zur Eintragung in das Transparenzregister mitteilen.

Praxistipp:

Bei mehrstufigen Beteiligungsstrukturen (Konzerngesellschaften) ist es mitunter in Einzelfällen nicht so einfach, den oder die wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln. Daher empfehlen wir, sich rechtzeitig mit den gesetzlichen Anforderungen auseinanderzusetzen und die ermittelten wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister zu melden. Das nicht, nicht vollständige oder nicht rechtzeitige Melden des wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister ist bußgeldbewehrt.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Ermittlung und Meldung der/des wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister. Sprechen Sie uns an.



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