Skip to main content
+49 (0) 721 98 96 380
info@geldwaeschebeauftragter.com
Krypotwährung, Bitcoin, Blockchain
China verbietet Kryptowährungs-Geschäfte
12.10.2021 – In China ist der Handel mit Kryptowährungen seit 2019 verboten – nun der nächste Schritt: Wer Transaktionen mit Kryptowährungen tätigt, macht sich strafbar.

Die chinesische Zentralbank hat sämtliche Finanztransaktionen unter Beteiligung von Kryptowährungen für illegal erklärt. Ausländische Börsen als Anbieter für virtuelle Währungen in China seien illegal, lokale Mitarbeiter, die für solche Anbieter arbeiten sollen strafrechtlich verfolgt werden. Ebenfalls sollen jegliche „Mining“-Aktivitäten zur Schaffung virtueller Währungen in China verboten werden. 

Dies folgt der schon länger praktizierten Linie, streng gegen digitale Währungen vorzugehen – auch um ein Zeichen gegen Spekulation und Geldwäsche zu setzen. Als Folge haben große Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum deutlich an Wert verloren. 

Da Kryptowährungen als Zahlungsmittel kreiert wurden, die unabhängig von Zentralbanken sind, sind diese kaum zu regulieren und für ein zentralistisch ausgerichtetes Land wie China nur schwer zu ertragen. Ein weiterer Grund dürfte darin liegen, dass die chinesische Regierung an einer eigenen Internetwährung arbeitet. 


Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an:

+49 (0) 721 98 96 380


Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice:

Den Überblick behalten:

Synopse Geldwäschegesetz
2017 – 2020
Synopse Geldwäschegesetz
2020 – 2021
Abkürzungsverzeichnis
04/2022