Ein kürzlich erschienener Artikel der >>FAZ stellte dar, wie Kriminelle versuchen, die Pandemie-Situation auszunutzen und illegal Einkommen zu erzielen bzw. illegal erworbene Mittel durch Geldwäsche in den normalen Wirtschaftskreislauf zu bringen. Im konkreten Fall hatten zwei Männer im Badischen mit fingierten Abrechnungen zu angeblichen Corona-Tests 14,9 Mio. Euro erbeutet.
Bei dem Versuch, die illegal erschlichenen hohen Summen zu überweisen, ist das betroffene Kreditinstitut misstrauisch geworden und hat eine Verdachtsmeldung wegen Geldwäsche abgegeben. Zum Glück konnte deshalb die durch den Betrug erbeutete Summe fast komplett sichergestellt werden.
Allerdings ist das nur ein Beispiel von vielen, wie Kriminelle die Pandemie versuchen auszunutzen. Allein schon die Verlagerung vieler geschäftlicher Transaktionen in die Online-Welt bietet zusätzliche Gefahrenpunkte für Geldwäsche, die Sie als verpflichtetes Unternehmen kennen und berücksichtigen sollten.
Praxistipp:
Als verpflichtetes Unternehmen nach dem GwG sind Sie – hoffentlich schon längst – bei der FIU registriert. Wenn nicht, sollten Sie das unverzüglich nachholen – nicht nur, weil Sie ab 2024 dazu verpflichtet sind, sondern a) weil Sie sonst keine Verdachtsmeldungen abgeben können und b) weil Ihnen einige wertvolle Informationen entgehen. Denn im internen Bereich für Verpflichtete gibt die FIU nicht nur Beispiele für typisches Vorgehen von Geldwäschern in bestimmten Branchen. Die Meldestelle gibt auch Tipps und Hinweise, wie man sich gegen die zahlreichen Versuche von Geldwäschern, die Corona-Pandemie für ihre schändlichen Zwecke auszunutzen, schützen kann. Da es sich bei den Typologien der FIU um Dokumente handelt, die nur Verpflichteten zugänglich sind, können wir Ihnen natürlich keinen Link anbieten. Die Zugangsdaten erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung direkt von der FIU. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge