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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Cum-Ex/Cum-Cum – kein Ende bei Steuerhinterziehung in Sicht
04.11.2021 – Es ist eine komplizierte Angelegenheit. Und es geht um sehr viel Geld. Vor allem aber ist es eine Schande, wie seit Jahren Staaten weltweit von „Finanzexperten“ um Milliarden an Steuergeldern betrogen wurden (und immer noch werden).

Geldwäschebekämpfung mutet manchmal an wie eine Sisyphos-Arbeit. Davon kann z.B. die Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker ein Lied singen. Wichtig ist, dass man sich immer wieder vor Augen führt, wie menschenverachtend und skrupellos Geldwäscher vorgehen und jede noch so kleine Gesetzeslücke auszunutzen trachten. Dabei ist es nur ein gradueller Unterschied, ob sie ihr schmutziges Geld mit Menschenraub, Drogenhandel, Waffengeschäften oder eben Steuerhinterziehung erworben haben.

Letzteres haben sog. Finanzexperten weltweit mit den Cum-Ex-Geschäften auf die Spitze getrieben und dabei nach neuesten Schätzungen weltweit um Steuergelder von 150 Milliarden Euro betrogen. Auch wenn sie selber meinen, legal lediglich Lücken in der Gesetzgebung ausgenutzt zu haben, wie z.B. der inzwischen nach Dubai geflüchtete Investmentbanker Shah – wenn da auf einem großen Schild ‚Bitte greifen Sie zu‘ steht – dann greife ich zu oder jemand anders tut es“. 

Bereits 2018 hat Correctiv aufgedeckt, dass mit Cum-Ex europaweit Milliarden zu Unrecht an Steuern erstattet wurden. Vereinfacht geht es dabei darum, dass durch mehrfaches Verkaufen von Aktien um den Dividendenstichtag die Finanzbehörden im Unklaren gelassen werden, wer der tatsächliche Eigentümer der Aktie zum Stichtag ist. Mit der Folge, dass sich – mit tatkräftiger Unterstützung von Banken, die die Zahlung der Kapitalertragssteuer bestätigten  mehrere Eigentümer diese erstatten ließen, obwohl sie nur einmal gezahlt wurde. Obwohl schon der normale Verstand sagt, dass die mehrfache Erstattung eines nur einmal gezahlten Steuerbetrages nicht rechtmäßig sein kann, bedurfte es leider erst aufwändiger Gerichtsverfahren – zum Glück hat der Bundesgerichtshof im Juli diesen Jahres diese Geschäfte als „strafbare Steuerhinterziehung“ verurteilt. 

Neuere Recherchen von Correctiv belegen nun, dass dieses Vorgehen nicht nur auf Europa beschränkt war, sondern die Betrüger weltweit agiert haben – mit der Folge, dass das Volumen der Steuerhinterziehung um ein Vielfaches höher ist, als noch 2018 angenommen. Dank der Aktivitäten u.a. von Frau Brorhilker gelingt es inzwischen zumindest teilweise das illegal erworbene Geld für den Staat zurückzuholen. Ob dies mit Blick auf Verjährungsfristen in allen Fällen gelingt, erscheint leider unwahrscheinlich. 

Aber die Krone setzt dem Ganzen auf, dass Cum-Ex-Geschäfte nicht alleine daherkommen. Mit der Cum-Cum genannten Methode geht der Raub an den Staatsfinanzen munter weiter, und das sogar in noch größerem Umfang. Bei dieser Variante verschieben ausländische Anleger ihre Aktien vor der Dividendenausschüttung kurzfristig ins Inland, da nur Inländer Anspruch auf die Erstattung der Kapitalertragssteuer haben. Nach erfolgter Erstattung werden die Aktien zurückübertragen und der „Gewinn“ geteilt. Dabei sollte ein 2016 eingeführtes Gesetz genau diese Form missbräuchlicher Steuergestaltung verhindern und viele Politiker sind auch der Ansicht, dass solche Geschäfte nicht möglich seien. Dabei haben gegenüber der BaFin bei einer Abfrage in 2017 85 (!) Geldinstitute eingeräumt, an solchen Geschäften beteiligt gewesen zu sein. 

Wie Correctiv feststellt, ist das Bild auch drei Jahre nach den ersten Cum-Ex-Enthüllungen verheerend – „europäische Staaten scheitern bei der Bekämpfung des systematischen Steuerbetrugs“.  Und das liegt auch an fehlender grenzüberschreitender Zusammenarbeit. Diese ist teilweise auf rechtliche Bestimmungen zurückzuführen, die Behörden daran hindern ihre Informationen untereinander zu teilen. Immerhin hat der hessische Finanzgerichtshof inzwischen sogar eine Landesbank wegen ihrer Beteiligung an Cum-Cum-Geschäften verurteilt. Insofern passt als vorläufiges Schlusswort die Hoffnung des vorsitzenden Richters Lotzgeselle, dass man diese Fälle alsbald aufgreift, um die Gelder – und hier es geht um Milliarden – zurückzufordern und diejenigen bestraft, die aufgrund ihrer Gier dem Steuerzahler diese Milliarden entzogen haben“. 


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