Nun geht es anscheinend in eine neue Phase – denn bei der FIU sind laut Handelsblatt in diesem Jahr bereits eine dreistellige Anzahl an Geldwäsche-Verdachtsmeldungen mit diesem Hintergrund eingegangen. Da es sich bei Cum-Ex um strafbare Hinterziehung von Kapitalertragssteuern handelt, ermittelt nun die FIU mit Hochdruck, auch wenn sie sich nicht zum Stand der Ermittlungen äußern wollte. Aber dass ein entsprechender Risikoschwerpunkt bei der FIU für „schwere Steuerstraftaten“ eingerichtet wurde, zeigt die Brisanz, denn solche Sachverhalte werden mit Priorität abgearbeitet.
Offensichtlich setzt bei den an Cum-Ex beteiligten Banken ein Umdenken ein nachdem der Bundesgerichtshof letztes Jahr geurteilt hatte, dass es sich bei Cum-Ex um strafbare Steuerhinterziehung handelt. Denn die Verdachtsmeldungen werden in diesen Fällen von den Kreditinstituten abgegeben – die sich jahrelang nicht um die Folgen von Cum-Ex geschert hatten. Diese Fälle zeigen einmal mehr, dass ein engmaschiges Compliance-Managementsystem unverzichtbar ist, um potenzielles Fehlverhalten Einzelner frühzeitig erkennen zu können. Dabei kommt dem integren Verhalten an der Unternehmens- bzw. Institutsspitze eine maßgebliche Rolle zu.
Mehr zum Thema:
>>Prof. Dr. Stephan Grüninger – Integritätsmanagement – mehr als nur Compliance!, in: Der Wirtschaftsführer 2016, S. 8ff.
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