Bereits seit 1 1/2 Jahren ist der erste große Themenkomplex des neuen EU-Geldwäschepakets in Kraft. Mit MiCA und ToFR (wir berichteten) wurden die Regelungen für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen in Sachen Geldwäschebekämpfung deutlich verschärft und denen „normaler“ Zahlungsdiensteanbieter wie Banken und Finanzdienstleistern angeglichen. Das ist aus Fairness-Gründen absolut nachvollziehbar, denn die zahlreichen neuen Dienstleister konkurrieren auf dem Sektor der Dienstleistungen rund um Kryptowerte wie Bitcoin, Ethereum und viele andere, mit den etablierten Anbietern.
Ein ganz wesentlicher Punkt ist dabei die sog. Travel-Rule, die auch Krypto-Anbieter verpflichtet, bei Transaktionen die einen gewissen Betrag überschreiten (international unterschiedlich, aber i.d.R. ab einem Gegenwert von ca. 1.000,- Euro) bestimmte Daten von Sender und Empfänger zu erfassen, zu überprüfen, zu melden und aufzubewahren. Wenn also eine Börse im Auftrag eines Kunden Coins an eine andere Börse sendet, müssen bestimmte Daten „mitreisen“: etwa Name und weitere Angaben zu Absender und Empfänger. So werden Geldflüsse nachvollziehbar, ähnlich wie bei einer Banküberweisung.
Damit ist natürlich die – ohnehin nur theoretische – vollständige Anonymität von Kryptozahlungen nicht mehr gegeben, zumindest wenn der Transfer über einen offiziellen Anbieter abgewickelt wird. Dass dies notwendig ist, zeigen nicht nur Berichte von Cryptoanalysis, sondern auch zahlreiche Artikel, die über den inzwischen erheblichen Missbrauch des Kryptosektors zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung berichten. Dass dieses Phänomen weltweit auftritt, zeigt exemplarisch ein unlängst in Australien aufgedeckter Fall, wo Bitcoin im Gegenwert von über 4 Mio. USD beschlagnahmt wurden.
Auch die meisten Anbieter von Krypto-Dienstleistungen begrüßen die neuen Regelungen, denn sie bieten nicht nur seriösen Anlegern einen besseren Schutz, sondern helfen auch dabei, seriöse Anbieter von solchen zu trennen, die den Missbrauch zur Geldwäsche nicht ernst nehmen.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge