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Handelsbasierte Geldwäsche
Das politische Kreuz mit den Hochrisikostaaten
25.10.2022 – Das Verhältnis der EU-Staaten zu den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ist zwiespältig. Einerseits ist man auf der Suche nach neuen Lieferanten von Gas und Wasserstoff – andererseits gefallen die VAE sich in der Rolle Milliardäre aus aller Welt zu beherbergen.

Die FATF hat die Emirate bereits im März 2022 auf ihre sog. graue Liste der Länder, die erhebliche Defizite bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung haben, gesetzt. Die EU ist entgegen der sonstigen Gepflogenheiten diesem Vorgehen noch nicht gefolgt – ähnlich wie bei den Listungen von EU-Mitgliedsländern wie Malta oder engen Handelspartnern wie der Türkei durch die FATF – spielen hier sicherlich politische Gründe eine wesentliche Rolle. Denn wer will schon den Geschäftspartner verprellen, von dem man sich einen Beitrag zur Lösung der Energieprobleme erhofft? 

Relevant ist das auch insoweit, als die VAE relativ offen für Investments von russischen (und anderen) Oligarchen sind. Dies gipfelt aktuell in einer Anfrage von britischen Anwälten an die Premier League, ob deren Betreiber Scheich Mansour bin Zayed aus den VAE, Eigentümer des Fußballklubs Manchester City, denn tatsächlich die Ansprüche der Premier League hinsichtlich ihres Fit and Proper Owner Tests genüge, da er doch russischen Oligarchen helfe, in den Emiraten ihr Vermögen (Privatjets, Yachten, Immobilienbesitz, Firmenbeteiligungen) vor den Sanktionen von EU und USA/GB zu entziehen. 

Praxistipp: 

Wenn Sie als verpflichtetes Unternehmen Geschäftsbeziehungen zu den Vereinigten Arabischen Emiraten unterhalten, so ist die Einstufung der EU für Sie maßgeblich. Diese sieht aktuell noch keine besonderen Sorgfaltspflichten für die VAE vor. Allerdings folgt die EU den Einstufungen der FATF in aller Regel, wenn auch teilweise mit einiger Verzögerung. Insofern empfiehlt es sich, bereits jetzt erhöhte Sorgfalt bei diesen Geschäftsbeziehungen walten zu lassen. Eine aktuelle Übersicht über die Drittländer mit hohem Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (HRS-Staaten) finden Sie hier – einschließlich der Ihrerseits erforderlichen Maßnahmen. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert. 


Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

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  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

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