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Gesetz

Der risikobasierte Ansatz – bald auch bei der FIU?

25.07.2023 – Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) ist mit einer stetig wachsenden Flut von Verdachtsmeldungen konfrontiert. Es ist nicht ansatzweise möglich, alle Meldungen zu bearbeiten. Aus Sicht der Geldwäscheprävention stellt dies ein Desaster dar. Das geplante „Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“ soll Abhilfe schaffen.

Die FIU arbeitet schon seit 2020 mit dem risikobasierten Ansatz. Dieser ist im Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG) kodifiziert. Die FIU hat diesen Ansatz bisher einfach für ihre Zwecke angewendet. Nunmehr wird durch das neue Gesetz angestrebt, Rechtsklarheit für die FIU und ihre Mitarbeiter zu schaffen. Dieses Vorhaben erhielt vorab viel Lob. Allerdings kritisiert allen voran die Financial Action Task Force (FATF), dass dadurch nicht das grundsätzliche Problem des sich permanent erhöhenden Aufkommens an Verdachtsmeldungen und deren unzureichende Bearbeitung gelöst wird. Als Ursache hierfür wird vielmehr der neu eingeführte „All-Crime-Ansatz“ betrachtet. Durch diesen wurden sämtliche Straftaten zu möglichen Vortaten der Geldwäsche und nicht mehr nur ausgesuchte Katalogtaten. Die Folge dessen ist, dass auch bei Bagatelldelikten Verdachtsmeldungen abgegeben werden. Zugleich drohen den Verpflichteten bei unzureichendem Meldeverhalten Bußgelder, so dass im Zweifel prophylaktisch Verdachtsmeldungen abgegebenen werden. Von mehreren Seiten wird daher eine Korrektur des § 43 GwG vorgeschlagen. Die Entwicklung des Verdachtsmeldewesens und der FIU bleibt also weiterhin spannend.

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