Der risikobasierte Ansatz – bald auch bei der FIU?
Die FIU arbeitet schon seit 2020 mit dem risikobasierten Ansatz. Dieser ist im Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG) kodifiziert. Die FIU hat diesen Ansatz bisher einfach für ihre Zwecke angewendet. Nunmehr wird durch das neue Gesetz angestrebt, Rechtsklarheit für die FIU und ihre Mitarbeiter zu schaffen. Dieses Vorhaben erhielt vorab viel Lob. Allerdings kritisiert allen voran die Financial Action Task Force (FATF), dass dadurch nicht das grundsätzliche Problem des sich permanent erhöhenden Aufkommens an Verdachtsmeldungen und deren unzureichende Bearbeitung gelöst wird. Als Ursache hierfür wird vielmehr der neu eingeführte „All-Crime-Ansatz“ betrachtet. Durch diesen wurden sämtliche Straftaten zu möglichen Vortaten der Geldwäsche und nicht mehr nur ausgesuchte Katalogtaten. Die Folge dessen ist, dass auch bei Bagatelldelikten Verdachtsmeldungen abgegeben werden. Zugleich drohen den Verpflichteten bei unzureichendem Meldeverhalten Bußgelder, so dass im Zweifel prophylaktisch Verdachtsmeldungen abgegebenen werden. Von mehreren Seiten wird daher eine Korrektur des § 43 GwG vorgeschlagen. Die Entwicklung des Verdachtsmeldewesens und der FIU bleibt also weiterhin spannend.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge