Der Bericht geht auf Fälle ein, in die Eurojust in den Jahren 2016-2021 einbezogen war. Dabei sind sowohl die absolute Zahl der Fälle wie insbesondere die Anzahl der Geldwäsche-Verbrechen kontinuierlich angestiegen. Der grenzüberschreitende Charakter zeigt sich sowohl daran, dass alle EU-Staaten sowohl direkt in ihrem Territorium wie auch als beteiligte Staaten betroffen waren. Zudem waren mehr als 60 Drittländer involviert, darunter insbesondere die Schweiz, Großbritannien und die Vereinigten Staaten.
Die Hauptfelder, in denen sich Geldwäsche abspielte, betrafen dabei:
- Den Missbrauch grundsätzlich legaler Geschäftsstrukturen
- Der Missbrauch von Kryptowährungen
- Den Missbrauch internationaler Verträge und Abkommen
- Internationale Laundromaten (Waschsalons)
- Geldwäsche durch den Kauf von hochwertigen Gütern
- Geldwäsche durch Missbrauch eines Pensionsfonds
- Missbrauch von Kunstgegenständen
- Geldwäsche durch vorgetäuschte Investments
Der Bericht listet einige aus den fast 3.000 Fällen, die im o.g. Zeitraum bei Eurojust auftraten detailliert auf und gewährt so einen faszinierenden Einblick in die Chancen aber auch Probleme internationaler Zusammenarbeit. Denn allein schon der Rechtsrahmen, nach dem Geldwäsche bestraft werden kann, ist in den Mitgliedsländern teils sehr unterschiedlich – z.B. ob Geldwäsche an sich schon ein Straftatbestand ist, oder ob durch die Strafvollzugsbehörden zunächst nachgewiesen werden muss, dass die Gelder aus einer strafbaren Vortat stammen.
Praxistipp:
Den vollständigen Report (in englischer Sprache) finden Sie hier. Eine kurze Zusammenfassung lässt sich auf der gleichen Webseite herunterladen. Der Bericht richtet sich in erster Linie an nationale Behörden und will die grenzüberschreitende Zusammenarbeit verbessern. Die einzelnen Fallbeispiele sind allerdings auch für verpflichtete Unternehmen interessant, weil sie umfangreiche und spannende Einblicke in die immer ausgefeilteren Techniken bieten, die von kriminellen Geldwäschern inzwischen angewendet werden.
-
Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
-
Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
-
Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
-
Kommunikation mit Behörden
-
AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
-
Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
-
Seminare / Workshops / Vorträge