
Eine wesentliche Ursache sieht er in der Verlagerung des Themas Geldwäschebekämpfung vom Bundeskriminalamt auf die neu geschaffene Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen FIU beim Zoll vor sechs Jahren. Für die Vielzahl an unbearbeiteten Fällen (aktuell ist seitens des BMF von fast 300.000 nicht abschließend bearbeiteten Verdachtsmeldungen die Rede) gibt es dabei unterschiedliche Gründe wie auch ein Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC erarbeitet hat.
Neben dem starken Anstieg der Verdachtsmeldungen sehen die Wirtschaftsprüfer insbesondere eine unzureichende personelle und IT-systemseitige Ausstattung als Ursache. Hinzu kämen operative Fehler wie Abweichungen von festgelegten Prozessen und Verfahrensanweisungen sowie eine fehlende transparente Dokumentation gerade der Bearbeitungsrückstände. Dadurch sei auch das Ausmaß der Rückstände so lange unbemerkt geblieben.
Aus Sicht des BDK-Vorsitzenden ist aber auch die Zuordnung dieser Aufgaben zum Zoll schon ein systematischer Fehler, da die zuständigen Bearbeiter/-innen keine Kriminalbeamte seien und häufig nicht einmal Zugriff auf polizeiliche Datenbanken hätten. Damit würde eine effiziente Bekämpfung von Geldwäsche seit Jahren vernachlässigt und der Ruf von Deutschland als Paradies für Geldwäsche verstärkt. Dazu hat allerdings wohl auch die teilweise ambivalente Haltung der Politik beigetragen, die Investitionen in die deutsche Wirtschaft positiv sieht – selbst wenn die investierten Gelder aus kriminellen Quellen stammen. Dass dies gerade im Immobiliensektor zu unerwünschten Nebenwirkungen führt, wie Intransparenz der wahren Eigentümer von Immobilien und Verschärfung des Preisanstiegs, ist dabei erst spät ins Bewusstsein gekommen.
Man darf also – gerade als verpflichtetes Unternehmen nach dem GwG – gespannt sein, wie und in welchem Zeitrahmen die angekündigten Maßnahmen des BMF umgesetzt werden.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge