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Güterhändler gehören zu den Verpflichteten nach dem GwG
Die FIU bringt ein neues Typologiepapier zum Erkennen von Umsatzsteuerbetrug heraus
10.07.2023 – Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) beschreibt in einem Typologiepapier Risikofaktoren zum Erkennen von Umsatzsteuerbetrug. Da Umsatzsteuerbetrug eine häufige Vortat der Geldwäsche ist, sind diese Informationen für die Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz interessant.

Zunächst ist auszuführen, dass die Umsatzsteuer grundsätzlich stärker betrugsgefährdet ist. Dies hängt mit der Vorsteuerabzugsberechtigung der Unternehmer zusammen. Das bedeutet, dass Unternehmer zwar die Umsatzsteuer abführen müssen, aber berechtigt sind, sich diese im Voraus bereits erstatten zu lassen. Kommt es zu einer Erstattung und führt der Unternehmer die auf die Erstattung bezogene Umsatzsteuer nicht ab, kommt es zu einem unvalutierten Vorsteuerabzug. Besonders geeignet für einen Umsatzsteuerbetrug sind Waren mit welchen sich in kurzer Zeit ein hoher Gewinn erzielen lässt und die Herkunft sich nicht so einfach durch die Ermittlungsbehörden nachvollziehen lässt.

Um den Umsatzsteuerbetrug durchzuführen, wenden die Täter komplexe Betrugsmodelle an. Anhaltspunkte sollen im Folgenden veranschaulicht werden. Dadurch sollen die Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz für Risikofaktoren sensibilisiert werden. Die Bewertung, ob es sich um einen Fall von Umsatzsteuerbetrug handeln könnte, erfolgt nach dem bekannten risikobasierten Ansatz. Demzufolge muss der gesamte Sachverhalt betrachtet und im Kontext bewertet werden.

Anhaltspunkte können folgende Auffälligkeiten sein:

  1. häufige Änderungen bei der Betriebsstruktur, den Gesellschaftern, Geschäftsführern, dem Gesellschaftssitz, Vollmachten für Personen außerhalb der Gesellschaft, unpassendem Unternehmensprofil zur Unternehmensleitung, die Betriebsanschrift stimmt mit der Wohnanschrift eines Gesellschafters oder Büroservice-Dienstleisters überein oder passt nicht zum Gepräge der Gesellschaft                      
  2. Betriebsinhaber hat seinen Wohnsitz im Ausland, mangelnde Branchenkenntnisse, ist der deutschen Sprache nicht mächtig, reist erstmals bei Firmengründung aus dem Ausland an oder wurde von Dritten aufgefordert das Geschäft zu übernehmen          
  3. hohe Steuererstattungen, keine Steuerzahlungen oder plötzliche Umstellung auf Umsatzsteuervoranameldung oder Jahreserklärung                                                        
  4. Geschäftstätigkeit weicht von der im Handelsregister eingetragenen ab, ist sehr allgemein formuliert, wird ohne erkennbaren Grund nach drei bis sechs Monaten wieder eingestellt, ist unwirtschaftlich aber wird trotzdem über langen Zeitraum fortgeführt, keine nachvollziehbare Funktion in der Handelskette, keine Kundeakquise, keine Transportmittel oder Warenlager obwohl dies erforderlich sein müsste, keine Mitarbeiter, keine Geschäftsbriefe                                               
  5. Handel mit umsatzsteuerbetrugskritischer Ware in großem Umfang, grenzüberschreitende Warenlieferungen in großem Umfang, was untypisch für die angegebene Geschäftstätigkeit ist, Lieferung großer Mengen durch kapitalschwache Lieferanten, unpassende Lieferungen                  
  6. Handel mit Kraftfahrzeugen, welche nach dem Kauf nicht abgeholt oder transportiert werden, Kraftfahrzeuge aus höherpreisigem Segment (ab 75.000 €) und Abwicklung der Geschäfte per Barzahlung, keinerlei Parkplätze oder Stellplätze für Fahrzeuge                               
  7. Gewinnmarge deutlich über dem Branchendurchschnitt, Gewinnzahlen schnellen plötzlich in die Höhe, unstimmige Bilanzen, unzureichende Kapitalausstattung für den Geschäftsumfang                                        
  8. Ungewöhnlich wenige Geschäftspartner oder gleiche Geschäftspartner in unterschiedlichen Firmenkonstellationen, Geschäftspartner sind bereits steuerstrafrechtlich in Erscheinung getreten, Entzug der Umsatzsteueridentifikationsnummer, abrupter Wechsel der Hauptlieferanten oder Hauptkunden, Abnehmer werden nahtlos durch unbekannte Firmen ersetzt                         
  9. Ungewöhnlich hohe Anzahl Rechnungen, verschiedene Rechnungen enthalten identische Identifikationsnummern, ungewöhnliche Skontogewährung, ungewöhnlich konstante Preise bei schwankendem Markt, unübliche Abschlagszahlungen, unübliche Provisionen oder Vermittlungszahlungen, untypisch hohe Bargeldquote, Rechnungen werden von Dritten beglichen, zeitliche Abfolgen von Wareneinkauf und Warenverkauf passen nicht zusammen, zu sämtlichen Barzahlungen gibt es keine Quittungen, fehlerhafte Rechnungen mit ungewöhnlichen Zahlungszielen
  10. Regelmäßige Bargeldeinzahlungen auf dem Firmenkonto mit ungewisser Mittelherkunft, ungewöhnlich hohe Umsätze kurz nach Gründung, sämtliche Einzahlungen werden mit kleinen Abzügen sofort weitertransferiert, die Zahlungen erfolgen immer zwischen den gleichen Konten, umgehende Überweisung von eingehendem Geld an ausländische Konten ohne ersichtlichen Grund, aus dem Verwendungszweck lässt sich erkennen, dass es sich um Teilzahlungen oder geschäftsunübliche Vorauszahlungen handelt, Bareinzahlungen durch Dritte, Überweisungen ins (Nicht-) EU-Ausland (Steueroasen) oder nur Kontobewegungen für einen sehr kurzen Zeitraum

Es handelt sich hier um eine sehr umfangreiche Liste, welche aus Vereinfachungsgründen übersichtsartig dargestellt wurde. Sie soll aber einen guten Überblick zu Risikofaktoren und häufigen Gegebenheiten bei Umsatzsteuerbetrugssachverhalten geben. Für weitere Informationen sei auf das Typologiepapier der FIU verwiesen.


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