Einig ist man sich aber in der Zielsetzung – Geldwäsche soll in Deutschland künftig besser und wirksamer bekämpft werden. Dies ist auch nötig, gilt Deutschland doch immer noch als Geldwäscheparadies und auch der Prüfbericht der länderübergreifenden Fachgruppe der FATF hatte im letzten Jahr erhebliches Verbesserungspotenzial bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland aufgezeigt.
Und Streit darüber, wie etwas konkret gestaltet werden soll, ist in einer Demokratie ja auch nicht negativ, denn nur durch den Austausch unterschiedlicher Argumente kann eine möglichst gute Lösung erreicht werden. Aktuell geht es um die Frage, ob die Schaffung einer neuen Oberbehörde, des Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF), der richtige Weg ist. Dort sollen nach dem Vorschlag der Regierungskoalition die Kompetenzen von Analyse (durch Eingliederung der FIU), von straf- und verwaltungsrechtlichen Ermittlungen (durch das neue BBF und die Einbeziehung der bisherigen Fachabteilung zur Sanktionsdurchsetzung) und Aufsicht (durch eine Koordination der auf über hundert Stellen verteilten Aufsicht im Nichtfinanzbereich) angesiedelt werden.
Für die Union und die Gewerkschaft der Polizei beim Zoll käme dies einer Einführung von Parallelstrukturen gleich, die zu Reibungsverlusten und Konkurrenzkampf zwischen den Behörden führen könnten – sie plädieren deshalb dafür diese Aufgaben bei der Zollpolizei zu bündeln. Die Gegenargumente u.a. vom Deutschen Beamtenbund und Vertretern der Staatsanwaltschaft weisen darauf hin, dass die geplante neue Struktur genau den Forderungen der FATF entspräche, sich mehr auf die Verfolgung der kriminellen Gelder („Follow the money“) zu konzentrieren. Bisher – und damit auch bei der Zollpolizei – stehe die starke Fokussierung auf die kriminellen Vortaten einer effektiven Bekämpfung der Geldwäsche oft im Wege.
Dass die Quoten bei der Aufklärung von Geldwäsche und insbesondere bei der Einziehung der kriminell erwirtschafteten Vermögenswerte gelinde gesagt stark verbesserungsfähig sind, spricht wohl für einen neuen Ansatz, zumal dieser auch der im Vergleich oft als positives Beispiel herangezogenen Guardia di Financa in Italien näherkommt.
Aber Experten gehen ohnehin davon aus, dass in der Praxis noch viele Konstellationen auftreten, die im bisherigen Entwurf noch nicht berücksichtigt worden seien bzw. auch nicht sein könnten. Reformbedürftig sei aber definitiv der Bereich der Vermögensermittlung und Beschlagnahmung von Geldern und Immobilien.
Vielleicht täte uns auch ein Schuss angelsächsischer Pragmatismus gut, nach dem Motto, nun lasst uns erstmal loslegen und dann auf Basis konkreter Erfahrungen nachbessern.
Service:
Wer sich intensiver mit den verschiedenen Argumenten befassen möchte, kann dies anhand einer Auswahl der in den letzten Tagen veröffentlichten Berichte unter den u.a. Links tun.
Ampel will Geldwäsche mit neuer Behörde bekämpfen (nordkurier.de)
Mafia und Terrorismusgefahr in Deutschland: Polizist will Polizei wie in Italien (merkur.de)
Finanzausschuss im Bundestag berät über Bekämpfung von Geldwäsche (dbb.de)
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge